Berlin – Immer mehr Patienten beschweren sich bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (MdB), dass Ärzte über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus Geld für eine Behandlung verlangen. Dazu erklärt Helga Kühn-Mengel:
Wenn ein Arzt nur gegen Vorkasse Patienten behandelt, verstößt er gegen seine vertragsärztlichen Pflichten. Die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen müssen in diesem Fall Disziplinarmaßnahmen ergreifen, um die ärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, stellen sie ihre Existenzberechtigung in Frage. Die Versicherten müssen wissen, Sprechstundenzeiten müssen ausreichen und der Arzt oder die Ärztin darf die Behandlung nur in wirklich begründeten Fällen ablehnen.
Ich fordere die Versicherten auf, ihre Rechte selbstbewusst einzufordern und mir oder der Krankenkasse diejenigen Ärzte zu melden, die
· Patienten – über die Praxisgebühr hinaus – um Vorkasse bitten, bevor behandelt wird,
· die Behandlung von Patienten an die Bedingung knüpfen, dass diese Kostenerstattung wählen, d.h. der Versicherte soll in finanzielle Vorleistung gehen,
· Patienten mit dem Verweis auf eine zu geringe Vergütung generell notwendige Behandlungen oder eine Terminvergabe verweigern.