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Arzneimittelzwischenfall durch Internetmedikament in Dänemark

Banalisierung des Arzneimittels keinen Vorschub leisten

Offenbach – In Dänemark wird ein Todesfall mit der Einnahme eines Appetitzüglers, der als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wird, in Verbindung gebracht. Das Produkt “Therma Power” enthält Ephedrin, Synephrin und Koffein. Appetitzügler mit Ephedrin gibt es in Deutschland nur auf Rezept. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb vor Produkten gewarnt, die als Nahrungsergänzungsmittel angepriesen werden, da sie im Gegensatz zu Arzneimitteln keine Zulassung benötigen.

Meldungen, in denen vor Arzneimittelbestellungen aus dem Internet oder auch vor Arzneimittelfälschungen gewarnt wird, werden mittlerweile im Wochentakt veröffentlicht. Erst letzte Woche hatte sich Bundesfinanzminister Steinbrück bei der Jahrespressekonferenz des Zolls beunruhigt über die rasant ansteigende Zahl beschlagnahmter Arzneimittelfälschungen in Deutschland gezeigt. Gegenüber dem Vorjahr hatte sich im Jahr 2007 der Warenwert sichergesteller gefälschter Medikamente mehr als verdreifacht. Der Wert der Medikamentenfälschungen belief sich auf 8,3 Mio. Euro (2006: 2,5 Mio. Euro.)

“Vor diesem Hintergrund ist mir völlig unverständlich, dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig keine Bedenken haben, die Entgegennahme und Auslieferung von Arzneimittelbestellungen in Drogeriemärkten zu legalisieren. Hierdurch wird durch das Fehlen jeglicher Kontrollinstanz vor der Abgabe des Arzneimittels einer Banalisierung des Arzneimittels Vorschub geleistet”, so der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Dr. Peter Homann. Homann äußerte die Befürchtung, dass es wohl erst einen wirklich ernsthaften Medikamentenzwischenfall geben müsse, bevor die zuständigen Ministerien und Behörden endlich tätig würden. Er forderte die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger auf, den Beispielen ihrer Kollegen in Bayern und Sachsen zu folgen, die nach Bekanntwerdens des Leipziger “dm”-Urteils das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert hatten, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

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Der Hessische Apothekerverband e.V. vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab. Von den rund 1.650 Apothekenleitern sind mehr als 95 Prozent freiwillige Mitglieder im Verband.