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Arzneimittelversorgung im bewährten Apothekensystem weiter gesichert

Handlungsbedarf bei Pick-Up-Stellen

Berlin – Anlässlich der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Wir freuen uns über die Entscheidung der Luxemburger Richter und begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof den nationalen Entscheidungsspielraum im Bereich des Gesundheitsschutzes ausdrücklich anerkennt. Wir können den bewährten und erfolgreichen Weg mit unabhängigen, inhabergeführten Apotheken in Deutschland im Interesse der Arzneimittelsicherheit und -verfügbarkeit weiter gehen.

Dass sich die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Apothekers positiv auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland auswirkt, wurde heute vom EuGH in Luxemburg bestätigt.

Damit kann die politische Vorgabe des Fremdbesitzverbots auch weiterhin bestehen bleiben.

Die Luxemburger Entscheidung ermutigt, jetzt auch den politischen Gestaltungsspielraum zur Regelung von Pick-Up-Stellen zu nutzen. Hier gilt es, Wettbewerbsverzerrungen und inakzeptable Auswüchse zu unterbinden.