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Arzneimittelstudien – Rösler greift SPD-Vorschlag auf, betreibt die Umsetzung aber wieder nur halbherzig

Pressemitteilung

Berlin – Zu der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, sich nun doch für eine umfassende Veröffentlichung von klinischen Studien zu Arzneimitteln einzusetzen erklären der stellvertretende forschungspolitische Sprecher René Röspel und die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:

Nun ist offensichtlich auch bei Minister Rösler der Groschen gefallen. Vertreter der FDP-Fraktion hatten noch im März 2010 im Bundestag eine Veröffentlichungspflicht für Daten zu klinischen Studien als “kontraproduktive Bürokratie” abgelehnt. Nun will sich Minister Rösler für eine – von nahezu allen Experten als sinnvoll bewertete – Pflicht zur Veröffentlichung von Arzneimittelstudien einsetzen.

Wir fordern Minister Rösler auf, zügig dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Pflicht zur Registrierung klinischer Studien im Deutschen Register klinischer Studien (DRKS) vorsieht. Wir setzen uns dafür ein, dass innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss oder – abbruch die Ergebnisse der Studien veröffentlicht werden müssen. Hierzu muss die Ausstattung des DRKS personell und finanziell verbessert werden, damit die Studiendaten zeitnah veröffentlicht werden können.

Wir brauchen außerdem eine Registrierungspflicht für Studien zu nichtmedikamentösen Verfahren wie etwa chirurgischen oder physiotherapeutischen Verfahren. Auch dürfen die Pläne des Gesundheitsministeriums nicht auf neue Arzneimittel und Studien beschränkt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, auch Informationen und Daten zu in der Vergangenheit durchgeführten klinischen Studien zu erhalten. An diesem Punkt hat Minister Rösler aber scheinbar der Mut bereits wieder verlassen.