Bonn – Arzneimittelrabattverträge sollen den Krankenkassen helfen, Geld zu sparen. Tatsächlich belasten sie aber deren Budget durch zusätzliche Arzt- und Krankenhauskosten: Durch Rabattverträge kommt es zu einem häufigen Präparatewechsel, der nicht selten Gesundheitsbeeinträchtigungen und damit Folgekosten nach sich zieht. Das vermeintliche Sparinstrument wird auf diese Weise zum Kostentreiber.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) die Ergebnisse einer bei IMS Health in Auftrag gegeben Studie zu den Auswirkungen der Rabattverträge auf die Patientengesundheit und den hieraus resultierenden Folgekosten (siehe http://www.bah-bonn.de).
Die Auswertung der Daten von rund drei Millionen Patienten in den Therapiegebieten Simvastatin, Antidepressiva und Humaninsuline zeigt, dass es infolge der rabattvertragsbedingten Präparateumstellungen zu einer Beeinträchtigung der Therapietreue und zu einer deutlich erhöhten Zahl von Therapieabbrüchen kommt. Alleine bei der Behandlung mit Simvastatin brechen aufgrund der rabattvertragsbedingten Umstellung zusätzliche 18.000 Patienten pro Jahr ihre Therapie ab. Durch die Therapieabbrüche kommt es zu vermehrten Krankenhauseinweisungen, Arztbesuchen und zusätzlichen Überweisungen an Fachärzte. So erhöht sich für einen Antidepressivapatienten, der einen rabattvertragsbedingten Präparatewechsel hatte, das Risiko einer Krankenhauseinweisung um rund 20% gegenüber nicht umgestellten Patienten. Alleine durch die zusätzlichen Krankenhauseinweisungen von Antidepressivapatienten wird die GKV mit zusätzlichen Kosten von 20 Mio. Euro pro Jahr belastet. Überdies entstehen volkswirtschaftliche Kosten z.B. durch Produktivitätsverluste und Arbeitsausfälle, die mit 3,5 Mio. Euro pro Jahr zu beziffern sind.
Die durch die Studiendaten belegte Problematik wird auch durch eine begleitend durchgeführte Ärztebefragung von IMS Health bestätigt: Die große Mehrheit der Ärzte nimmt im Zusammenhang mit den Rabattverträgen häufig Verunsicherungen, Einnahmefehler und eine hierdurch bedingte schlechtere Wirksamkeit der Therapie bei den Patienten wahr.
Der BAH fordert vor diesem Hintergrund die Politik nach wie vor auf, die Rabattverträge konsequenterweise abzuschaffen. Die Bundesregierung sieht allerdings vor, der offensichtlich erkannten Problematik mit einer so genannten Mehrkostenregelung zu begegnen. Danach sollen Patienten gegen Aufzahlung weiterhin die Möglichkeit haben, ihr gewohntes Präparat zu bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung ist jedoch aus Sicht des BAH kompliziert und bürokratisch, so dass Patienten absehbar von der Wahl eines nicht-rabattierten Arzneimittels abgeschreckt werden. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Probleme mit Rabattvertragspräparaten und entsprechenden Umstellungen keine Einzelfälle sind, sondern eher die Regel. Eine gesetzliche Regelung muss demnach nicht dem Einzelfall, sondern dem Regelfall Rechnung tragen und darf für Patienten weder finanziell noch praktisch eine Hürde darstellen. Die Mehrkostenregelung muss unter diesen Voraussetzungen für alle Krankenkassen einheitlich gelten und für den Patienten planbar, transparent und einfach in der Umsetzung sein.