Berlin – Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder und der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. Eberhard Wille, haben heute in Berlin die Ergebnisse der Studie “Steuerung der Arzneimittelausgaben und Stärkung des Forschungsstandorts für die pharmazeutische Industrie” vorgestellt. Die an das Institut für Gesundheitsforschung (IGES) vergebene Studie ist unter Beteiligung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) sowie der Professoren Cassel und Wille erarbeitet worden. Ausgangspunkt für die Beauftragung war der Dialog der Bundesregierung über eine zukunftsgerichtete und innovative Entwicklung der Arzneimittelversorgung in Deutschland.
Die Ergebnisse der Studie fasst Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder zusammen: “Die Studie bescheinigt uns im internationalen Vergleich gute Erstattungsregelungen im Arzneimittelbereich. Neue und innovative Arzneimittel stehen den Versicherten und den Patientinnen und Patienten in Deutschland so schnell wie in keinem anderen Land der Welt zur Verfügung. Die freie Preisgestaltungsmöglichkeit für die Hersteller von Innovationen und der für die Industrie einmalige Zugang zu einem Markt von über 80 Millionen Menschen reicht alleine nicht aus, um den Forschungsstandort Deutschland weiterhin attraktiv zu gestalten.
Das Gutachten sieht zwei zentrale Ansatzpunkte für die Politik. In Bezug auf die Förderung des Forschungsstandorts wird eine stärkere Konzentrierung der staatlichen Forschungsförderung im Bereich der Grundlagenforschung auf Programme, die für die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln Erfolg versprechend sein können und eine stärkere Vernetzung gefordert.
In Bezug auf die Regulation im Arzneimittelmarkt wird eine spezifische Deregulation gefordert. Die große Zahl verschiedener Instrumente soll schrittweise durch die konsequente Einführung von Vertragswettbewerb in der Arzneimittelversorgung ersetzt werden.
In den Eckpunkten der Reform 2006 ist der Weg, den die Gutachter zur Lösung der Probleme aufzeigen, bereits eingeschlagen. Es ist vorgesehen, den Kassen mehr Freiräume zu geben für einen Wettbewerb mittels Verträge um Qualität und Preis der angebotenen Leistungen. Eine wichtige Grundlage für diesen Kassenwettbewerb ist die Finanzreform, mit der die entsprechenden Anreize gesetzt werden und die den aktiven, zukunftsorientierten Kassen die notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Daneben wird die starre Arzneimittelpreisverordnung flexibilisiert. Damit sind die Schritte vorgezeichnet. Es geht um Planungssicherheit und Konsistenz für die forschende Pharmaindustrie, mehr Effizienz und Effektivität in der Arzneimittelversorgung und letztlich stets um eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Parallel dazu werden die Aktivitäten der Task Force “Pharma” entsprechend weiterentwickelt, um den Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland für die Zukunft noch attraktiver zu machen. Wir brauchen Innovationen in Deutschland und wir brauchen eine innovative Pharmaindustrie. Dies gilt es zu vermitteln.”
Das vollständige Gutachten steht auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit zum Download zur Verfügung: http://www.bmg.bund.de