Berlin – Die Steigerungsraten für Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen nach den jüngsten Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Durchschnitt. „Auf höchstem Niveau befinden sich allerdings die Abschläge, die Arzneimittel-Hersteller gesetzlich oder infolge von Rabattverträgen zahlen müssen. Allein im ersten Halbjahr haben die Hersteller Zahlungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro geleistet.“ Darauf verweist Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und reagiert damit auf den heute vorgestellten Arzneimittelverordnungsreport 2016.
„Andere Ausgaben – beispielsweise die Verwaltungskosten der Krankenkassen – sind mit 4,5 Prozent deutlich stärker angestiegen als die Arzneimittelausgaben“, so Kortland weiter. In der aktuellen Debatte mahnt er deshalb zu Sachlichkeit.
Die Vorschläge, den Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes weiter zu verschärfen, weist Kortland zurück: „Wenn das Gesetz tatsächlich die Patientenversorgung stärken soll, müssen die entwicklungshemmenden Regelungen überdacht werden.“ Als Beispiel nennt er das seit August 2009 greifende Preismoratorium, das im Jahr 2017 auslaufen sollte und nun für weitere fünf Jahre verlängert werden soll. „Mit der Fortsetzung des Preismoratoriums würde den Herstellern bis Ende des Jahres 2022 jede Möglichkeit genommen, steigende Kosten, beispielsweise für Löhne, Energie oder auch den Anforderungen bezüglich der Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie, auszugleichen.“ Dies provoziere Marktrücknahmen und gefährde die nachhaltige Arzneimittelversorgung, insbesondere von Patienten mit seltenen Krankheiten.