Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz – Geplante Verlängerung des Preismoratoriums schadet Standort Deutschland

Pressemitteilung – Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.

Berlin – Die Bundesregierung möchte das derzeit bis zum 31.12.2017 befristete Preismoratorium erneut verlängern. Das geht aus dem heute bekannt gewordenen Kabinettsentwurf für ein GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) hervor. Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) sagt dazu: „Nun dürfte wirklich jeder im Land verstanden haben, dass der Pharma-Dialog kein Wunschkonzert der Arzneimittel-Hersteller war. Der resultierende Gesetzentwurf wirft auf den Pharma-Standort Deutschland sehr viel Schatten und nur ganz wenig Licht.“

Großes Unverständnis herrscht insbesondere bei den mittelständischen Arzneimittel-Herstellern über die erneute Fortführung des Preismoratoriums: „Wenn mittelständische, nicht selten noch inhabergeführte Unternehmer unvermeidbare Kostensteigerungen auf Dauer nicht amortisieren dürfen, obwohl sie nicht im geringsten dafür verantwortlich sind, ist das grotesk.“ Der Preisstopp verhindere insbesondere auch, dass die Industrie die erheblichen Kosten der gesetzlich erforderlichen Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie refinanzieren könne. Dabei geht es um das Aufbringen bestimmter Sicherheitsmerkmale auf den Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel ab Februar 2019.

„Schlimmer noch, in Anbetracht der Kellertreppeneffekte durch Festbeträge und ausufernde Rabattverträge führt das Preismoratorium zwangsweise zu Sortimentsbereinigungen und kommt einer staatlich verordneten Marktverengung gleich“, führt Kortland weiter aus.

Positiv sei lediglich, dass der Regierungsentwurf bei der Nutzenbewertung bekannter Wirkstoffe den Unterlagenschutz als Aufgreifkriterium anführe. Allerdings sei der unveränderte Ansatz im Gesetz zur Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen nutzenbewerteter Arzneimittel nichts Halbes und nichts Ganzes. „Bei der Vertraulichkeit gibt es nun einmal keine Kompromisse“, bekräftigt Kortland.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.