Berlin – Zu den aktuellen Plänen des Bundesgesundheitsministeriums in der Arzneimittelpolitik erklärt der Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:
Gesundheitsminister Philipp Rösler versteht sich ausdrücklich als Anwalt aller Versicherten in Deutschland. Dass Arzneirabatte per Gesetz für 90 Prozent der Versicherten gelten sollen, nur nicht für die rund 9 Millionen Privatversicherten, ist keinem der Betroffenen zu vermitteln. Dies umso mehr, als die Arzneimittelausgaben im Bereich der PKV von 1997 bis 2007 um 85 Prozent pro Kopf gestiegen sind deutlich stärker als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 68 Prozent.
Für die vom Gesundheitsministerium geplante Ungleichbehandlung bei den Arzneimittelkosten gibt es keinerlei sachliche Gründe, denn bei Abgabe eines identischen Medikaments an gesetzlich oder privat Versicherte würde der Arzneimittelpreis allein wegen des Versicherungsstatus abweichen. Mit der geplanten Erhöhung des Herstellerabschlags und der Einführung eines Preisstopps würde die Belastung der Privatversicherten durch höhere Arzneimittelpreise sogar weiter verschärft.
Auch verfassungsrechtlich steht einer wirkungsgleichen Übertragung nichts entgegen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Hersteller- und Apothekenrabatte bereits jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls. Diese Erwägung gilt auch für die PKV, denn die Preisregelungen dienen dem Patientenschutz und dem Schutz der Privatversicherten vor Übervorteilung.