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Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen: Andere Ausgangslage bei Erstattung als in Frankreich

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.

Berlin – In Frankreich werden die Kosten für homöopathische Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen von den staatlichen Krankenkassen zu 30 Prozent erstattet. Diese Teilerstattung könnte Medienberichten zufolge nun abgeschafft werden. Dazu sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V.:

„Die Diskussion in Frankreich ist auf die Situation in Deutschland nicht übertragbar. Es gibt nämlich eine grundlegend andere Ausgangslage: Bei uns werden seit 2004 grundsätzlich alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, einschließlich der Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Anthroposophie und Homöopathie) von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet. Lediglich im Rahmen ihrer sogenannten Satzungsleistungen können die gesetzlichen Krankenkassen jeweils autonom entscheiden, ob sie die Kosten für die Behandlung mit Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen bis zu einem bestimmten, gedeckelten Betrag erstatten. Dadurch hat der Gesetzgeber ganz bewusst den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gestärkt und den Patienten so eine differenzierte Auswahl ermöglicht.“

Studien aus der Versorgungsforschung zeigen, dass von einem Nutzen der Besonderen Therapierichtungen für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden kann. Studien belegen zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen. Einen guten Überblick über die Studienlage bietet die Literaturdatenbank CAMQuest sowie der WissHom Forschungsreader.