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Arzneimittel-Ausgaben in Westfalen-Lippe erneut deutlich gestiegenAmpel-Koalition muss Reformvorschläge dringend nachbessern
In Westfalen-Lippe sind die Ausgaben für Arzneimittel in 2022 erneut deutlich um 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Grafik: AOK/hfr

Arzneimittel-Ausgaben in Westfalen-Lippe erneut deutlich gestiegen
Ampel-Koalition muss Reformvorschläge dringend nachbessern

Pressemitteilung

Dortmund – In Westfalen-Lippe sind die Ausgaben für Arzneimittel erneut deutlich gestiegen: Im vergangenen Jahr erhielten die rund 7,4 Millionen gesetzlich Versicherten Medikamente im Wert von 5,1 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von 5,4 Prozent. Dies teilte heute die AOK NordWest auf Basis der aktuellen Statistiken des GKV-Spitzenverbandes mit. „Die anhaltend hohen Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln müssen von der Ampel-Koalition endlich gebremst werden. Die gesetzlichen Änderungen durch das Ende des letzten Jahres verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) reichen aber bei Weitem nicht aus, um die Preis- und Ausgabenspirale wieder zurückzudrehen, damit die Arzneimitteltherapie auch in Zukunft noch bezahlbar bleibt“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann. Im Durchschnitt bekam 2022 jeder gesetzlich Versicherte in Westfalen-Lippe Arzneimittel für rund 691 Euro verordnet.

Zentrale Kostentreiber sind bei den Arzneimittelausgaben unverändert hochpreisige Arzneimittel sowie der Bereich der neuen Therapien. Hintergrund ist, dass bei patentgeschützten Arzneimitteln Hersteller in Deutschland nach wie vor den Preis ihres neuen Arzneimittels frei festlegen und Mondpreise dafür verlangen können. Das GKV-FinStG ermöglicht, dass künftig der verhandelte Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel bereits nach sieben statt bisher zwölf Monaten nach Markteintritt gelten soll. „Das reicht aber nicht aus. Denn Hersteller können immer noch sechs Monate lang hohe Gewinne für die von ihnen festgesetzten Preise einfahren, unabhängig davon, ob das neue Arzneimittel einen Mehrwert für die Versorgung bringt oder nicht“, so Ackermann. Es sei darüber hinaus zu befürchten, dass die ab dem zweiten Halbjahr zu erwartenden Preissenkungen zuvor eingepreist werden und die Hersteller mit noch höheren Wunschpreisen in den Markt eintreten. Deshalb gebe es nur eine Lösung: „Der verhandelte Erstattungsbetrag muss rückwirkend zum Markteintritt gelten. Für einen angemessenen Preis von Beginn an sollte ein Interimspreis als vorläufiger Abrechnungsbetrag für jedes neue Arzneimittel festgelegt werden“, fordert Ackermann.

Hinzu komme, dass neue Medikamente immer mehr kosteten, aber davon nicht mehr Menschen profitierten. „Es wird immer mehr Geld für eine immer geringere Versorgungsreichweite ausgegeben“, sagt Ackermann. Daher seien dringend Regulierungsmaßnahmen erforderlich. Das gilt insbesondere für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen mit häufig noch unzureichender Evidenz, aber besonders hohen Preisforderungen.

Nach Auffassung von AOK-Chef Ackermann weisen die aktuellen Reformvorschläge des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) in die falsche Richtung: Die jetzt geplante Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von den bewährten Rabattverträgen sowie Festbeträgen oder auch die Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent sind nicht dazu geeignet, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherer zu machen. Im Gegenteil: Rabattverträge stellen die Versorgung mit Arzneimitteln sicher und bieten zugleich den pharmazeutischen Herstellern mehr Planbarkeit. „Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Rabattverträge schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor überhöhten Arzneimittelpreisen und liefern einen essentiellen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der GKV. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation können wir es uns nicht leisten, ein solch wirksames Instrument zu schwächen. Rabattverträge stärken, heißt Einsparpotenziale zu sichern“, sagt Ackermann.