Hannover – Das Sozialministerium als oberste Arbeitsschutzbehörde und die vier Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Niedersachsen haben sich landesweit auf ein einheitliches und noch effektiveres Verfahren in der Überwachung des Arbeitsschutzes verständigt. Am heutigen Dienstag haben Land und die Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden (GUV) Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie die Landesunfallkasse (LUK) und die Feuerwehrunfallkasse (FUK) Niedersachsen eine dementsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Hauptziel ist es, Parallelverwaltung und Doppelbesichtigungen in Betrieben öffentlicher Trägerschaft zu vermeiden.
“Die Betreuung aus einer Hand soll die öffentlichen Betriebe bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und vorbeugender Maßnahmen gezielt und effektiv unterstützen”, erläuterte Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Hawighorst. “Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind ein hohes Gut. Wenn staatliche Gewerbeaufsicht und öffentliche Unfallversicherer die vorhandenen Kapazitäten im Bereich Arbeitsschutz effizienter ausschöpfen, können die Beschäftigten von einer solchen Qualitätsverbesserung nur profitieren”, so Hawighorst.
Mit der Vereinbarung wird erreicht, dass die Überwachung im Arbeitsschutz möglichst nur aus einer Hand erfolgt. So werden bestimmte Betriebsgruppen vorrangig durch einen der Unfallversicherungsträger besichtigt. Im Gegenzug überprüfen die zehn staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Polizei, Flughäfen, Krankenhäuser, Altenheime und Sozialstationen sowie die stationäre Abfallwirtschaft (Deponien). Für Theater, Hochschulen und Hafenbetriebe erfolgt die Überprüfung in enger Absprache. Die Unfallversicherungsträger betreuen vorrangig alle übrigen Betriebe und die Kindergärten.
Die jetzt landesweite Vereinheitlichung in der Arbeitsschutzüberwachung ist durch den Beitritt des GUV Oldenburg und der FUK Niedersachsen erreicht worden. Bereits Ende 2005 wurde eine erste Vereinbarung mit den beiden GUV-Partnern aus Braunschweig und Hannover und der LUK für deren Zuständigkeitsbereich geschlossen. “Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg und die Feuerwehrunfallkasse sind sich mit dem Land darin einig, dass diese Vereinbarung ein wirksamer Beitrag zum Abbau von Doppelzuständigkeiten ist”, erklärten FUK-Direktor Thomas Wittschurky und der Geschäftsführer der GUV Oldenburg, Michael May.
Eine positive Bilanz zur Kooperation seit Ende 2005 zog der Vorstandsvorsitzende des GUV Braunschweig, Carsten Lehmann: “Die Vereinbarung nach dem Arbeitsschutzgesetz hat sich bewährt. Sie entlastet einerseits die Gewerbeaufsichtsämter und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bei ihren wichtigen Überwachungsfunktionen. Andererseits trägt sie zum Abbau von Bürokratie bei und entlastet damit auch die Betriebe.”