Berlin – Der erste Arbeitsentwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes stößt bei MEDI GENO Deutschland auf wenig Gegenliebe. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Werner Baumgärtner kritisiert: „Der Entwurf schwächt die fachärztliche ambulante Versorgung und dünnt sie aus.“
Als Frontmann eines fachübergreifenden Verbandes und als Vertragspartner bei den Facharztverträgen nach § 73c SGB V in Baden-Württemberg ist er mit der Streichung dieses Paragrafen nicht einverstanden. „Das ist ein völlig falsches Signal an unsere Facharztpraxen und konterkariert die Arbeit der Vertragspartner im Südwesten. Der Arbeitsentwurf sieht vor, einige Inhalte des § 73c in den § 140a zu übernehmen. Das ist aber unzureichend und außerdem missverständlich formuliert“, so Baumgärtner.
Die bestehenden Probleme bei der Bereinigung bleiben ebenfalls ungelöst. „KVen haben Praxen, die an Selektivverträgen teilnehmen, finanziell stark benachteiligt und können das auch künftig tun“, befürchtet der MEDI GENO Vorsitzende.
Keine Förderung für Ärztenetze, Kritik an Wartezeitenregelung
Eine Förderung von Praxisnetzen, wie MEDI GENO sie fordert, findet nicht statt. „Die Netze werden weiterhin allein aus der Gesamtvergütung finanziert. Der Arbeitsentwurf sieht die Zuteilung eines Honorarvolumens im Rahmen der Honorarverteilung vor. Das verlagert allenfalls das Morbiditätsrisiko von der Praxis auf das Netz“, kritisiert Baumgärtner. Eine zusätzliche finanzielle Förderung von Ärztenetzen durch Gelder der Krankenkassen und Kommunen, wie von MEDI GENO gefordert, gibt es nicht. „Die Netze erhalten nicht einmal Gelder aus dem Innovationsfonds, MVZs dagegen schon“, moniert er.
Die Terminvergabe für Facharzttermine ist „erwartet inakzeptabel bei gedeckelter Vergütung. Absurd ist außerdem, dass Facharztsitze stillgelegt werden, gleichzeitig aber Wartezeiten abgebaut werden sollen und ein größerer Durchlauf von Patienten in den Facharztpraxen gefordert und bei Nichterfüllung sanktioniert wird.“
Darüber hinaus plant der Arbeitsentwurf neue Wirtschaftlichkeitsprüfungen und neue Schadensersatzregelungen für Arbeitgeber, wenn „medizinische Voraussetzungen für eine AU nicht vorlagen“.
Positiv bewertet Baumgärtner die Regelung zur Parität in der KBV und den KVen. „Sie lässt den Körperschaften noch eine letzte Gelegenheit, dieses Problem intern per eigener Satzung zu lösen.“
Lob gibt es auch für die Regelungen zur Konvergenz. „Endlich soll es keine interne Umverteilung zwischen den KVen geben, wenn die Morbidität in den verschiedenen KVen unterschiedlich bezahlt wird“, erklärt der MEDI GENO Chef, „das wird künftig in den regionalen Honorarverhandlungen gelöst, wo es auch hingehört.“
Positiv sieht Baumgärtner außerdem die Förderung der Weiterbildung für Hausärzte durch Krankenkassen und KVen. „Inzwischen gibt es aber auch bei den Facharztgruppen eine Unterversorgung, dazu schweigt das SGB V“, bemängelt er.