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Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen zukünftig attraktiver

Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Berlin – Anlässlich neuer Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Integrationsämter sollen schwerbehinderten Menschen, die eine Arbeitsassistenz beauftragen, zukünftig die Umsatzsteuer erstatten.

Dies hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in neuen Empfehlungen auf ihrer Jahreshauptversammlung beschlossen. Die Integrationsämter sind an diese Empfehlungen nicht gebunden, befolgen sie aber in aller Regel.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich vor der Jahreshauptversammlung in einem Schreiben an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen gewandt und Änderungen im Zusammenhang mit der Erstattung der Umsatzsteuer angeregt.

Die Umsatzsteuer fällt für den schwerbehinderten Menschen dann an, wenn er einen professionellen Assistenzdienst engagiert. Beauftragt der schwerbehinderte Mensch dagegen ein Familienmitglied, einen Arbeitskollegen oder Zivildienstleistenden als Assistenten, muss er keine Umsatzsteuer für die Assistenzleistungen entrichten.

Integrationsämter stellen Assistenznehmern Budgets für eine Arbeitsassistenz zur Verfügung. Die Schwerbehinderten, die einen professionellen Assistenzdienst beauftragen, mussten mit dem Budget bisher aber nicht nur die Assistenzleistungen bezahlen. Sie mussten hiervon auch Umsatzsteuer entrichten. Alle anderen Assistenznehmer müssen vom Budget nur die Assistenzleistungen bezahlen. Der schwerbehinderte Mensch, der einen professionellen Assistenzdienst beauftragte, hatte also weniger Geld für Assistenzleistungen zur Verfügung als andere Assistenznehmer.

Die neuen Empfehlungen sind ein gutes Signal für Assistenznehmer, die für Assistenzleistungen Umsatzsteuer zahlen müssen.