Berlin – Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform der Pflegeversicherung lässt die bestehenden Finanzprobleme dieses Sozialversicherungszweiges ungelöst. Es werden weitere Leistungsverbesserungen beschlossen, ohne gleichzeitig eine Antwort darauf zu geben, wie diese langfristig finanziert werden sollen, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt heute in Berlin.
Hundt bedauerte, dass sich die Koalition im Wesentlichen nur auf Leistungsausweitungen und eine kräftige Beitragssatzerhöhung verständigen konnte. Damit wird keine Antwort auf die demografischen Herausforderungen der Zukunft gegeben. Von den im Koalitionsvertrag verabredeten kapitalgedeckten Elementen und einer Demografiereserve findet sich im jetzigen Kabinettsentwurf nichts.
Die geplanten Freistellungsansprüche müssen zumindest auf eng begrenzte Fälle beschränkt werden und stärker auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen. Grundsätzlich sollen nach Auffassung von Hundt Lösungen im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene gefunden werden. Zu begrüßen ist, dass jetzt Arbeitgeber mit bis zu 15 Beschäftigten vom Pflegezeitanspruch ausgenommen sind. Positiv ist auch, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung vom Tisch ist. In den weitaus meisten Fällen besteht die Möglichkeit, Lohnausfälle durch flexible Arbeitszeiten oder übergesetzlichen Urlaub zu vermeiden.
Eine nachhaltig wirkende Reform muss die Abkopplung der Pflegekosten vom Arbeitsverhältnis, eine Neuausrichtung des Leistungskataloges und einen wirksamen Wettbewerb sowohl zwischen den Pflegekassen als auch zwischen Pflegekassen und Leistungserbringern beinhalten.