Berlin – Es ist eine Weltpremiere: Ärzte und Therapeuten in Deutschland können seit Oktober 2020 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben. Zehn solcher Apps haben das Genehmigungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bereits erfolgreich absolviert und sind im DiGA-Verzeichnis gelistet – sieben davon zunächst vorläufig. Diese müssen ihren Nutzen für eine dauerhafte Aufnahme binnen eines Jahres nachweisen, andernfalls werden sie wieder aus dem Verzeichnis gestrichen.
Tinnitus, Migräne, Depression, Adipositas, Hüftgelenksarthrose, Angsterkrankungen, Schlafstörungen, Multiple Sklerose – das Spektrum an Erkrankungen, für die es bereits eine App auf Rezept gibt, ist groß. Neben diesen Entwicklungen gibt es aber auch bereits Forderungen nach einer Weiterentwicklung in den Bereichen Nutzen, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit seitens der Kostenträger. Für Gesprächsstoff ist daher gesorgt.
Entscheidend für den Erfolg der DiGA ist neben ihrem Nutzen vor allem auch die Akzeptanz bei Ärzten und Versicherten. Im Rahmen des Kongresses für Gesundheitsnetzwerker werfen wir daher auch einen Blick auf die ersten Erfahrungen mit dem Einsatz in der Praxis: Wie reagieren Ärzte und Patienten auf das neue Angebot? Welche Erfahrungen haben Hersteller von Apps im Antragsverfahren gemacht? Wie laufen Vertrieb und Abrechnung? Und welche nächsten Schritte stehen auf diesem neuen Terrain der Gesundheitsversorgung bevor? Wir laden Sie herzlich zum Erfahrungsaustausch rund um die DiGA ein!
Im Onlineprogramm des Kongresses für Gesundheitsnetzwerker finden Sie Informationen zu den weiteren Themen, mit denen wir uns beim 16. Kongress für Gesundheitsnetzwerker am 16. und 17. März 2021 befassen werden. Melden Sie sich jetzt an unter: www.gesundheitsnetzwerker.de
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