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Apothekerschaft widerspricht Bußgeldbescheiden / Wolf: „Wir werden die Interessen von Verbrauchern und Apotheken weiter offen vertreten“

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Das Bundeskartellamt hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände versandt. Entgegen anderslautender Darstellungen sind neben der ABDA lediglich drei der insgesamt 34 Apothekerkammern und –verbände, nämlich die Apothekerverbände Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen, von Bußgeldbescheiden betroffen. Bei zwei weiteren Verbänden waren die Verfahren bereits 2008 eingestellt worden.

Gegen die Bußgeldbescheide, die auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Übernahme von DocMorris durch die Celesio AG, Stuttgart, zurückgehen, können die Betroffenen Einspruch erheben. Die Äußerungen wertet das Bundeskartellamt als Verstoß gegen das Boykottverbot.

Hierzu erklärt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: „Die Vorwürfe waren und sind unbegründet. Wir werden nicht zulassen, dass uns im Handstreich die Möglichkeit zur unabhängigen Vertretung unserer Mitglieder und deren Interessen in der politischen Diskussion genommen wird. Die ABDA wird deshalb die Bescheide genau prüfen und dann erforderlichenfalls den Rechtsweg bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ausschöpfen. Und wir werden die Interessen von Verbrauchern und Apotheken weiter offen vertreten.“

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de