Düsseldorf/Köln – Den freien Heilberuf Apotheker/in auch künftig unabhängig in der eigenen Apotheke ausüben – das ist eines der zentralen Ergebnisse einer Mitgliederbefragung, die das Institut für Handelsforschung, Köln, im Auftrag des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. im November 2008 durchgeführt hat. Über 840 ApothekenleiterInnen haben sich daran beteiligt. Nahezu 100 Prozent (96,4 Prozent) gaben an, den freien Heilberuf Apotheker/in auch künftig in ihrer eigenen Apotheke ausüben zu wollen. Über 80 Prozent könnten sich – falls der Europäische Gerichtshof sich dem Votum seines Generalanwaltes nicht anschließen und das Fremdbesitzverbot kippen würde noch nicht einmal vorstellen, als angestellter Apotheker in einer Apothekenkette zu arbeiten.
Dieses Votum für die unabhängige Ausübung des Apothekerberufes ist noch eindeutiger ausgefallen als es zu erwarten war. Und das obwohl die Mitgliederbefragung zwischen dem 10.11. und 05.12.2008 durchgeführt wurde und damit vor der Bekanntgabe der Schlussanträge zum Fremdbesitzverbot des Generalanwalts Yves Bot am 16.12.2008, erklärt Dr. Markus Preißner, Studienleiter der Mitgliederbefragung und Leiter der Forschungsstelle Arzneimitteldistribution am Institut für Handelsforschung, Köln.
Der Generalanwalt hatte das Fremdbesitzverbot bestätigt und dabei insbesondere die Unabhängigkeit des Apothekers als entscheidendes Qualitätskriterium für die Arzneimittelabgabe des Apothekers hervorgehoben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird für den 19. Mai erwartet.
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