Berlin – Die Bundesapothekerkammer wehrt sich entschieden gegen die Ideen der Monopolkommission, zum Beispiel dass Versicherte den Apotheker für die Beratungsleistung gesondert bezahlen sollen. Mit diesem Vorschlag will die Monopolkommission einen Preiswettbewerb bei rezeptpflichtigen Medikamenten einführen, der zu uneinheitlichen Arzneimittelpreisen führen würde. Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer: Nicht der Geldbeutel darf darüber entscheiden, ob jemand vor der Einnahme eine rezeptpflichtigen Medikaments vom Apotheker umfassend informiert wird oder nicht. Patienten entscheiden heute selbst darüber, in welcher Apotheke sie ihre Rezepte einlösen. Für viele ältere, chronisch kranke und multimorbide Patienten ist der Service-, Leistungs- und Qualitätswettbewerb der Apotheken innerhalb der gesetzlichen Grenzen von großer Bedeutung. Dieser Wettbewerb der Apotheken untereinander werde von der Monopolkommission erheblich unterschätzt, so Fink. Die Apotheken erfüllen einen gesetzlich geregelten Versorgungsauftrag. Sie erhalten für ihre Leistungen nur 2,6 Prozent der GKV-Ausgaben.
Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel sind gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Bei rezeptfreien Medikamenten gibt es einen Preiswettbewerb. Fink: Medikamente sind ein beratungsbedürftiges Gut. Die Monopolkommission vergisst, dass Preiswettbewerb auch zum unsachgemäßen Mehrkonsum führen kann das wollen Apotheker als Heilberufler verhindern. Es kann auch nicht im Interesse der Patienten sein.
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