Offenbach – Vor dem Missbrauch von gebrauchten oder fälschlich verordneten Fentanylpflastern warnt der Hessische Apothekerverband (HAV). In letzter Zeit häuften sich Meldungen, dass Drogenabhängige medizinische Abfälle von Krankenhäusern und Altenpflegeheimen nach diesen Pflastern durchforsten. Fentanylpflaster werden im Rahmen einer Schmerztherapie verordnet. In den gebrauchten Pflastern bleibt teilweise noch eine erhebliche Wirkstoffmenge enthalten. Die Süchtigen kochen die Pflaster aus, um den Wirkstoff herauszulösen. Anschließend wird die Mischung intravenös injiziert. Alternativ wird auf dem Pflaster herumgekaut und der Wirkstoff so über die Mundschleimhaut aufgenommen.
Obwohl es sich bei gebrauchtem Fentanylpflaster um Hausmüll handelt, sollten die Pflaster in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen eingesammelt, zerschnitten und an einem gesicherten Ort bis zur endgültigen Entsorgung verwahrt werden, so der HAV. Einzelne Pflaster aus Privathaushalten sollten in der Apotheke zurückgegeben werden. Die meisten Betriebe nehmen auf freiwilliger Basis Altarzneimittel zurück. Auf jeden Fall sollten die Pflaster nicht in Kinderhände gelangen, denn dies könnte im schlimmsten Fall zu Herzstillstand und schweren Atemproblemen führen.
Darüber hinaus liegen dem HAV Informationen vor, dass einige Drogenabhängige versuchen, durch sog. Doctorhopping an Rezepte über fentanylhaltige Arzneimittel zu kommen. Hiervon kann neben den Pflastern auch Nasenspray betroffen sein. Hier sei die verstärkte Aufmerksamkeit der Ärzte gefordert.
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Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den 1.569 Apotheken in Hessen, die mehr als 11.000 Arbeitsplätze bieten, sind 98 Prozent Mitglied im HAV. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab.