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Apotheker vertrauen auf Landessozialgericht

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Trotz des heutigen Urteils des Berliner Sozialgerichts ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) sehr zuversichtlich, dass das Landessozialgericht (LSG) Berlin in der nächsten Instanz erneut zugunsten der Schiedsstelle urteilt und damit den geltenden Zwangsabschlag der Apotheken an die Krankenkassen in Höhe von 1,75 Euro je Packung bestätigt.

„Bekanntlich hatte das Landessozialgericht seinerzeit das Urteil des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und überdies eine sofortige Vollziehung des neuen Abschlags angeordnet“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wir gehen davon aus, dass das LSG seiner damals wie heute zutreffenden Rechtsprechung treu bleibt und damit möglichst bald für die mehr als 21.400 deutschen Apotheken Gewissheit und Planungssicherheit herrscht.“

Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de