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Apotheker setzen auf persönliche Verantwortung für die Arzneiversorgung

Pressemitteilung

Berlin/Luxemburg – Die Bundesregierung und Deutschlands unabhängige Apotheken wurden heute bei der mehr als siebenstündigen mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) von zahlreichen anderen EU-Mitgliedsstaaten deutlich unterstützt. Den Argumentationen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), der Apothekerkammer des Saarlandes, der klagenden Apotheker und der Bundesregierung pflichteten Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Griechenland, Lettland und Irland bei.

Der DAV-Vorsitzende Hermann Stefan Keller sagte nach der Sitzung in Luxemburg: „Es geht um einen Paradigmenwechsel, der nicht nur für uns Apotheker, sondern besonders für die deutschen und europäischen Verbraucher schwerste Nachteile bringen könnte. Wenn nach der Energieversorgung nun auch die Gesundheitsversorgung in die Hände von Konzernen geriete, wären die Unabhängigkeit und Qualität der Versorgung mit Medikamenten in Deutschland massiv gefährdet.“

Keller: „Das deutsche Fremdbesitzverbot schützt die Verbraucher. Die freiberufliche Unabhängigkeit von Apothekerinnen und Apothekern in Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern steht für ein Höchstmaß an persönlicher Verantwortung in der Arzneiversorgung. Wir sind überzeugt, dass der EuGH die Argumente genau abwägen und zu einer Entscheidung für die nationale Verantwortung bei der Gesundheitsversorgung kommen wird.“ Keller warnte davor, die Konzerninteressen über die Bedürfnisse von Verbrauchern und Patienten zu stellen: „Hier geht es nicht um Markt und Vertrieb, sondern um Menschen.“

Nach den Verfahrensabläufen beim EuGH können aus der Anhörung keine seriösen Rückschlüsse auf das spätere Urteil gezogen werden. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist 2009 zu rechnen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de