Berlin – Jeder zweite Bundesbürger wendet homöopathische Arzneimittel an, Tendenz steigend. Homöopathika sind grundsätzlich apothekenpflichtig. Wer sich über Arzneimittel informieren will, ist in der Apotheke richtig, so Karin Graf, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Homöopathische Arzneimittel werden nicht nach einem einzelnem Symptom ausgewählt. Was bei dem einem fiebrigen Patienten hilft, ist dem anderen mit Fieber vielleicht nicht richtig. Deshalb ist die persönliche Beratung bei homöopathischen Arzneimitteln besonders wichtig. Mehr als die Hälfte aller Eltern lässt sich bei der Auswahl eines homöopathischen Arzneimittels für ihr Kind vom Apotheker beraten. Graf: Der Apotheker kennt die Grenzen der Selbstmedikation und verweist Patienten im Zweifelsfall an einen Arzt. Das gibt Eltern Sicherheit. Etwa 1.500 Apotheker haben sich im Rahmen einer einjährigen berufsbegleitenden Weiterbildung auf Naturheilverfahren und Homöopathie spezialisiert.
Derzeit ermöglichen rund 100 Krankenkassen ihren Versicherten eine gezielte Versorgung mit homöopathischen Arzneimitteln. Rund 3.000 Apotheken aus dem gesamten Bundesgebiet nehmen an diesen Verträgen teil. Sie haben in speziellen Fortbildungen ihre Kompetenzen im Bereich Homöopathie vertieft. Vertragspartner sind der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) mit rund 4.000 Mitgliedern und die jeweilige Krankenkasse.
Die Homöopathie ist wissenschaftlich umstritten. Viele Patienten sind von ihrer Wirkung überzeugt, oft nach persönlichen Erfahrungen. 84 Prozent der Bundesbürger wenden Homoöpathika bereits an oder können sich vorstellen, sie in Zukunft zu nehmen, so eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2009. Kritiker bemängeln hingegen das Fehlen wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweise.
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