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Apotheker fordern Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Apotheker fordern Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Pressemitteilung

Stuttgart – “Dieses Urteil ist ein Schlag für die Arzneimittelsicherheit”. Mit diesen Worten kommentierte Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 07.11.2006, das es der Drogeriekette “dm” ermöglicht, Rezepte zu sammeln und die via Versand beschafften Arzneimittel an die Kunden auszugeben. Das Urteil, das nach den derzeit vorliegenden Informationen in letzter Konsequenz jeder Gyros-Bude und Tankstelle ermöglichen würde, Rezepte einzusammeln und Arzneimittel auszugeben, konterkariert alle Regelungen zur Arzneimittelsicherheit und zum Apothekenrecht in Deutschland. “Das führt am Ende dazu, dass nur noch eine Handvoll Versandhändler ein Netz von dubiosen Sammelboxen und Ausgabestellen bedienen. Arzneimittelsicherheit und Beratung sind dann Schnee von Gestern, Verwechslungen vorprogrammiert”, so Hanke. Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung Parallelen zum herkömmlichen Versandhandel gezogen und die “dm”-Variante als mit potentiell weniger Gefahren für die Arzneimittelsicherheit bewertet. “In diesem Kontext von Arzneimittelsicherheit zu reden spricht dem Begriff Hohn. Versandhandel kann man nur erlauben oder verbieten, wenn man ihn zulässt ist ein Risiko immer dabei!” betonte Hanke. “Arzneimittel, insbesondere verschreibungs- und apothekenpflichtige, sind eine Ware besonderer Art und gehören in die Hände von Fachleuten”, erklärte der Präsident der Apothekerkammer. “Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, endlich die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen. Dort wurde festgestellt, dass der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Sinne des Patientenschutzes im Rahmen nationaler Gesetzgebungskompetenz verboten werden kann.”