Berlin – Apotheker sind erstmals an der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma beteiligt, deren aktualisierte zweite Auflage seit heute online verfügbar ist. Die Einbindung der Apotheker zielt darauf ab, in Kooperation mit dem Arzt Asthmapatienten bei der Anwendung inhalativer Arzneimittel zu unterstützen. Gemeinsam mit dem Arzt und Patienten kann der Apotheker arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen. Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker: Viele Asthmapatienten machen Fehler bei der Inhalation, was bei den kompliziert anzuwendenden Arzneimitteln auch verständlich ist. Patienten ist dies oft nicht bewusst. Apotheker können die korrekte Anwendung von Inhalationssystemen überprüfen und bei Bedarf optimieren. Patienten profitieren oft direkt davon. Dies belegen verschiedene Studien zur Pharmazeutischen Betreuung bei Asthma der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Die Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern hinsichtlich einer effektiven und sicheren Pharmakotherapie ist sinnvoll. Über das Inhalationssystem entscheidet der Arzt. Wünscht er keinen Austausch des verordneten Inhalationssystems, z. B. im Rahmen der Rabattverträge, kann er dies auf dem Rezept kennzeichnen. Bei pharmazeutischen Bedenken können zudem Apotheker im Einzelfall von der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen.
Das Programm für NVL steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Bundesapothekerkammer hat zudem Leitlinien und Arbeitshilfen für die korrekte Anwendung von Darreichungsformen und speziell von Inhalationssystemen entwickelt.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de