Berlin – Die Apotheker unterstützen den Bundesrat in seinem Bestreben, das in Europa geltende Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verteidigen. Die wünschenswerte Verbesserung von Patienteninformationen darf nicht deren Objektivität und Unabhängigkeit gefährden, sagte Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Verbraucherschutz muss Vorrang haben. Der Bundesrat hatte sich gegen einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Patienteninformation durch die pharmazeutische Industrie ausgesprochen.
Der Bundesrat begründet seine Ablehnung u.a. damit, dass die EU-Mitgliedstaaten den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst regeln könnten und sollten. Das in Deutschland geltende Heilmittelwerbegesetz habe sich als sicher und wirksam bewährt. Anhand des Vorschlags der Kommission könne nicht rechtssicher zwischen Werbung für und Information über rezeptpflichtige Arzneimittel unterschieden werden, weil Unschärfen entstünden.
Auf dem Deutschen Apothekertag 2008 wurde in München eine Resolution zur unabhängigen Patienteninformation verabschiedet. Überdies wurde Ende September 2008 eine gemeinsame Erklärung von Apothekern, Ärzten, Kassen und Verbraucherschützern veröffentlicht. Die Apotheker arbeiten aktiv in der Koordinierungsgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) des Bundesministeriums für Gesundheit mit.
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