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Apotheker begrüßen Einschätzung des EuGH-Generalanwalts: Fremdbesitzverbot verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die klare Position des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, zum Fremdbesitzverbot an Apotheken. „Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt. Damit setzt sich der Generalanwalt auch für die besonderen Interessen und das Schutzbedürfnis der Patienten ein“, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf.

Der Generalanwalt sieht im deutschen Fremdbesitzverbot, wonach nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf, keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sei durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.

Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker teilen die Einschätzung Bots, wonach das Verbot für Nichtapotheker, eine Apotheke zu besitzen und zu betreiben, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstelle.

Nach Ansicht des Generalanwalts stehe die Qualität der Arzneimittelabgabe in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren müsse. Wolf: „Wir freuen uns, dass dieser ordnungspolitische Grundgedanke gilt. Fremd- und Mehrbesitzverbot haben sich in Deutschland bewährt. Das deutsche Apothekensystem zählt auch deshalb zu den weltweit besten.“

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de