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Apothekenbetriebsordnung: Verkauf von Nebensortiment wird nicht weiter eingeschränkt

Pressemitteilung

Berlin – Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärt:

“Das Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums für eine überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht keine weitere Einschränkung beim Verkauf des Nebensortiments in Apotheken vor. Bereits nach den jetzigen Regelungen ist der Verkauf von Kosmetika, Hygieneartikeln oder Vitaminpräparaten beschränkt. Die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht lediglich eine Klarstellung vor. Bei Apotheken steht eindeutig die Versorgung mit Arzneimitteln im Vordergrund. Eine Apotheke muss auch als Apotheke erkennbar sein. Das ist das Ziel dieser Klarstellung.

Neben dieser Regelung sind außerdem weitreichende Erleichterungen für die Apotheker in Form von Bürokratieabbau und Kostenentlastungen vorgesehen. So sollen etwa die Apotheker künftig eigenverantwortlich entscheiden können, welche Laborgeräte sie zum Beispiel benötigen. Bisher galt die Regelung, dass eine bestimmte Anzahl an Laborgeräten vorhanden sein musste. Diese Regelung stellte eine erheblichen Kostenfaktor dar.

Darüber hinaus sieht die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung auch weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit vor. So wird die Pflicht des Apothekers zur Beratung des Kunden herausgestellt. Zudem werden die Apotheker verpflichtet, Vertraulichkeit bei der Beratung zu wahren. Das entspricht den Wünschen der Patienten.”