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AOK: Reformvorhaben erst auf halber Strecke

Kabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz

Berlin – Konstruktionsfehler und schwere Ausgabenrisiken bemängelt der AOK-Bundesverband an den Gesetzesentwürfen der Großen Koalition. Mit Blick auf die heutigen Kabinettsbeschlüsse zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und Präventionsgesetz (PrävG) sowie das Anfang Dezember beschlossene Eckpunktepapier zur Krankenhausreform sagte der Vorstandsvorsitzende Jürgen Graalmann: „Die Große Koalition hat 2014 zahlreiche Reformvorhaben auf die Schienen gesetzt. Die damit verbundenen Ausgabensteigerungen werden allein den Beitragszahlern aufgeladen. Ob aber die angekündigte Qualitätsoffensive mit patientenrelevanten Änderungen in Gang kommt oder wieder nur weitere Milliardentransfers für Ärzte und Krankenhäuser herausspringen, ist noch völlig offen.“

So bleibe etwa der Gesetzesentwurf zum GKV-VSG an entscheidenden Stellen inkonsequent. „Natürlich ist es richtig, die Nachbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Gebieten zu stoppen. Da reicht es aber nicht, aus der bisherigen Kann-Regelung eine Soll-Bestimmung zu machen.“

Bei Stimmgleichheit zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen im Zulassungsausschuss falle die Entscheidung heute automatisch zugunsten einer Nachbesetzung aus. Werde hier nicht nachgebessert und der Abstimmungsmodus geändert, laufe auch eine Soll-Bestimmung ins Leere. Gleichzeitig kritisierte Graalmann noch einmal die im GKV-VSG geplante Pauschalanhebung der Arzthonorare in einigen Regionen. „Mit mehr Qualität hat das nichts zu tun. Für regionale Vergütungsunterschiede gibt es gute strukturelle Gründe. Dort, wo die ambulanten Ausgaben höher ausfallen, sind auch die Krankenhausausgaben geringer.“ Der Kosteneffekt allein dieser Konvergenz-Regelung wird auf rund 500 Millionen Euro geschätzt.

Große Ausgabensprünge, kleine Versorgungseffekte

Auch im Präventionsbereich ist mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen, das Ministerium beziffert die jährlichen Mehrausgaben der Kassen auf bis zu 270 Millionen Euro. Graalmann erkennt hier ein wiederkehrendes Handlungsmuster: „Schnell einigt sich die Politik auf den Hauptfinanzier. Dabei bleibt die Lastenverteilung unausgewogen.“ Zwar sei es in Ordnung, die GKV noch stärker in die Pflicht zu nehmen, aber das Engagement könne nicht allein von den Krankenkassen kommen, hier müssten Bund, Länder und Kommunen sowie die anderen Sozialversicherungsträger oder die private Krankenversicherung mehr leisten. „Wir brauchen mehr finanzielle Verbindlichkeit für alle Akteure.“ Außerdem sei es grundfalsch, dass der Beitragszahler künftig eine staatliche Einrichtung wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanziert. „Wir haben die Sorge, dass dabei vor allem Papiertiger und Plakataktionen herauskommen zu Lasten konkreter Präventionsprojekte vor Ort in Kitas und Schulen.“

Auch beim größten Reformvorhaben, der Krankenhausreform, vermisst Graalmann die Stringenz: „Der Kompromiss in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe stand lang auf der Kippe. Daher ist es erfreulich, dass sich die Politik auf diesem zentralen Feld der Gesundheitsversorgung handlungsfähig zeigt. Und mit dem geplanten Strukturfonds soll endlich auch das Problem einer nicht mehr zeitgemäßen Krankenhauslandschaft angegangen werden. Der Bund greift dabei aber nicht auf die eigenen Finanzmittel, sondern die des Gesundheitsfonds zurück.” Gleichzeitig bleibe die Umsetzung des Qualitätsprozesses auf Landesebene ziemlich unverbindlich und das dortige Investitionskostendilemma ungelöst.

Die Gesetzgebungsverfahren stünden erst am Anfang. Noch habe es die Große Koalition selbst in der Hand, echte Strukturreformen mit mehr Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten durchzusetzen. Die AOK werde sich dabei weiter konstruktiv einbringen, so Graalmann. “Wir sind da, wenn es darauf ankommt.“