Berlin – Im Streit um die Rabattverträge der AOK hat die Vergabekammer des Bundes die Anhörung in einigen Nachprüfungsverfahren auf Anfang März 2009 terminiert. Ihre Entscheidung will die Kammer bis Ende März 2009 treffen. Die AOK hat bei der Vergabekammer den Antrag gestellt, ihr bereits vor der Entscheidung über den Nachprüfungsantrag zu gestatten, den Zuschlag zu erteilen (Vorabzuschlag). Selbst wenn die Vergabekammer des Bundes diesem Antrag stattgeben sollte, könnte ein Vorabzuschlag nicht mehr bis zum 2. März 2009 erfolgen. An diesem Tag endet jedoch die Frist, innerhalb derer die pharmazeutischen Unternehmer an ihr Rabattangebot gebunden sind.
Nach aktuellem Stand ist also davon auszugehen, dass zumindest die Rabattverträge nicht am 1. März 2009 in Kraft treten werden, die Gegenstand der angesprochenen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundes sind. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite der ausgeschriebenen Verträge sollte die AOK die Zuschläge jedoch generell erst dann erteilen, wenn die zuständigen Landessozialgerichte die Ausschreibung in letzter Instanz entweder nicht beanstandet oder die unterlegenen Bieter für sie negative Beschlüsse der Vergabekammern innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten haben, forderte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika.
Ich erwarte, dass die AOK nunmehr zunächst die Angebotsfrist für die pharmazeutischen Unternehmer in allen Verfahren verlängert, die noch vor Vergabekammern anhängig sind, schloss Schmidt. Anfang August 2008 hatte die AOK Rabattverträge für die Jahre 2009 und 2010 über insgesamt 64 Wirkstoffe erstmals europaweit ausgeschrieben. Die Wirkstoffe erzielten im AOK-System im Jahr 2007 zum Apothekenverkaufspreis ein Umsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro.