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AOK: Rabattverträge nur noch mit mehreren Partnern nützt vor allem Pharmakonzernen

Pressemitteilung

Stutgart/Berlin – Die Gesundheitsminister der Länder wollen sich auf ihrer gemeinsamen Konferenz am 20. und 21. Juni 2018 darüber verständigen, dass Arzneimittelrabattverträge für Generika bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln zukünftig nur noch mit mehreren Vertragspartnern möglich sein sollen. Begründet wird dies vor allem mit einer höheren Versorgungssicherheit für die Patienten.

Der Vorsitzende des Vorstands der AOK-Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, hält jedoch dagegen: „Die zwanghafte Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen nutzt weniger den Patienten als vielmehr den Interessen der großen Pharmakonzerne, und die ignorieren nur allzu gerne entscheidende Fakten.“ So habe die AOK mit ihren exklusiven Arzneimittelrabattverträgen beispielsweise dafür gesorgt, dass mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren Zeitraum vom gleichen Anbieter erhalten. Waren es 2006, dem Jahr vor der Einführung der Arzneimittelrabattverträge, 74 Prozent der Patienten, lag dieser Anteil 2016 bereits bei 85 Prozent, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anhand von mehr als 45 Millionen wirkstoffbezogenen Profilen von AOK-Arzneimittelpatienten der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nachweisen konnte.

Versorgungssicherheit braucht Transparenz

Die AOK unterstützt das Anliegen der Gesundheitsminister eine hochwertige, patientenorientierte und verlässliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen und sieht ebenfalls gesetzlichen Regelungsbedarf, um Lieferengpässen effektiver zu begegnen. „Durch die erzwungene Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird sich die Versorgungssicherheit jedoch nicht verbessern. Im Gegenteil, dadurch schwindet die Kalkulationssicherheit für einzelne Hersteller und gerade die kleineren Unternehmen geraten wieder ins Hintertreffen“, ist Hermann sicher. „Darüber hinaus sind die Sanktionen unserer exklusiven Rabattverträge bei Lieferausfällen schon heute ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.“ Um noch rascher umfassend bei Lieferschwierigkeiten reagieren zu können, schlägt die AOK eine verbindliche Meldepflicht zur frühzeitigen Information sowohl der Krankenkassen als auch von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vor. Die Schaffung von Transparenz über am Markt befindliche Mengen von Medikamenten muss auf Ebene von Herstellern, Großhandel und Apotheken durch eine neutrale Stelle gesichert werden. Zudem sollte über eine verpflichtende Ausweitung der Lagerbestände bei besonders kritisch erachteten Wirkstoffen nachgedacht werden.

Hermann weist darüber hinaus auf den wirtschaftlichen Nutzen der exklusiven Arzneimittelrabattverträge hin. „Bis heute hat die AOK rund 10 Milliarden Euro eingespart – ein Ergebnis, das auch seinen Grund in der überzogenen Preispolitik der Pharmaindustrie hat. Versicherte und Patienten profitieren von diesen Einsparungen, weil wir dieses Geld in die Versorgung investieren.“ Das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz, Einschränkungen bei Rabattverträgen zu prüfen, lehnt Hermann deshalb ab: „Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit müssen in einem ausbalancierten Verhältnis zueinander stehen. Zielführend sind Regelungen, die ausgewogen sind und allen dienen, nicht einseitig den Profitinteressen der großen Pharmakonzerne.“