Berlin – Der AOK-Bundesverband hat die Pläne für eine Aufweichung der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel und die Einschränkung von Arzneimittelrabattverträgen scharf kritisiert. “Das jetzt bekannt gewordene Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liest sich wie eine Wünsch-dir-was-Liste der Pharmaindustrie und der Apotheken-Lobby”, sagte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes.
“Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes hat die Politik Mut bewiesen. Zum ersten Mal können wir bei neuen Medikamenten die Spreu vom Weizen trennen. Dabei geht es nicht nur um den Preis, sondern darum, ob ein Medikament den Patienten tatsächlich etwas nützt, so Deh. Erste Erfahrungen zeigen: Das AMNOG wirkt. Einzelne Hersteller haben neue Medikamente gar nicht erst zur Bewertung eingereicht, weil sie selbst vom Nutzwert nicht überzeugt sind. Das AMNOG sei ein Innovationsförderungsgesetz, so der AOK-Vorstand. Wenn die Union jetzt der Pharmalobby nachgibt und die Regelungen zur Vergleichstherapie bei der frühen Nutzenbewertung aufweichen will, wird der Tiger zum Bettvorleger, bevor er überhaupt gesprungen ist.
Nutzenbewertung sollte zu Wirtschaftlichkeit führen
Auch die in dem Positionspapier vorgeschlagenen Kriterien zur Preisfindung bei Medikamenten mit Zusatznutzen geben laut AOK-Bundesverband eins zu eins die Forderungen der Pharmaindustrie wider. Die Industrie möchte die Frage der Wirtschaftlichkeit gegenüber bereits vorhandenen Therapien bei der Nutzenbewertung möglichst ausklammern. Und sie will die Preise im Hochpreisland Deutschland ausschließlich mit vier anderen EU-Hochpreisländern vergleichen. Für die AOK ist klar: Was einen Nutzen hat, ist auch wirtschaftlich. Deshalb sind Nutzen und Wirtschaftlichkeit nicht von einander zu trennen, machte Deh deutlich. Ausdrücklich begrüßte er hingegen den Vorschlag, die Nutzenbewertung auf den Bestandsmarkt neuer Medikamente auszudehnen, das heißt auch patentgeschützte Mittel zu bewerten, die vor Inkrafttreten des AMNOG zum 1. Januar 2011 auf den Markt gekommen sind.
Arzneimittelrabattverträge nicht schwächen
Bei den nun bekannt gewordenen Vorschlägen für Änderungen im Bereich der Arzneimittelrabattverträge sei deutlich die Handschrift des Lobbyverbandes der Generikahersteller zu erkennen, kritisierte ebenfalls am Donnerstag in Berlin der Chefverhandler der AOK für die Rabattverträge, Baden-Württembergs AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann. Das Positionspapier der Union sehe vor, dass Krankenkassen für Biosimilars dem Pendant der Generika bei Biopharmazeutika erst zwei Jahre nach Patentablauf Rabattverträge abschließen dürfen. Hermann: Es wird Zeit, dass sich die Pharmaunternehmen endlich an Wettbewerb gewöhnen. Und dieser Wettbewerb beginnt nach Patentablauf.
Zudem sollen laut Fraktionspapier Verträge der Kassen mit Originalherstellern über den Ablauf des Patentschutzes hinaus erschwert werden, angeblich um den Preis nicht unnötig hoch zu halten. Wenn die Kassen Verträge abschließen, die einen hohen Preis festschreiben, würden sie sich doch ins eigene Fleisch schneiden, so Hermann. Die AOK und die anderen gesetzlichen Krankenkassen sind den Versicherten und Beitragszahlern verpflichtet. Wenn wir mit einem Originalhersteller schon zur Zeit des Patentschutzes einen guten Preis aushandeln können, rechnet sich das viel mehr, als wenn wir bis zum Patentablauf Mondpreise bezahlen müssen und erst danach im Generikabereich Einsparungen erzielen können.
Der AOK-Bundesverband kritisiert zudem den Vorschlag, den Apothekenabschlag ab 2013 abzusenken. Das sieht sehr nach einem Geschenk für die Apotheker im Wahljahr 2013 aus, sagte der Vizechef des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh. Die Bundesregierung selbst hat den Abschlag mit dem AMNOG erst vor einem Jahr auf 2,05 Euro heraufgesetzt. Ein Absenken auf 1,75 Euro würde die Beitragszahler jedes Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.