Berlin – Zur heutigen Stellungnahme des AOK-Verhandlungsführers für die Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, erklärt Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika:
Die Art und Weise, mit der die AOK versucht, ihre Rechtsauffassung zur Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln durchzusetzen, ist ein bislang einzigartiger Angriff auf die Arzneimittelsicherheit und die Versorgungsqualität der Patienten. Die AOK hat für die neuen Rabattverträge auch Zuschläge für Medikamente vergeben, die nicht für alle Anwendungsgebiete des jeweiligen Wirkstoffes zugelassen sind. Sollten diese Produkte einfach gegen die vom Arzt verordneten ausgetauscht werden, werden zahllose Patienten Arzneimittel erhalten, in deren Packungsbeilage ihre individuelle Erkrankung, für die sie das Medikament verordnet bekommen haben, nicht einmal aufgelistet ist. Natürlich fehlen auch die speziellen Anwendungshinweise, die der Patient dringend benötigt, um das Medikament so einzunehmen, dass es optimal wirkt. Es ist angesichts dieser Problematik schon mehr als fragwürdig, dass der AOK-Verhandlungsführer, Dr. Christopher Hermann, hier keinerlei medizinische Bedenken sieht. Um vordergründiger Einsparungen willen nimmt die AOK bewusst in Kauf, dass die Therapietreue der Patienten dramatisch absinkt.
Ginge es nach der AOK, würde die Hauptlast der Haftung für die Arzneimitteltherapie auf den Apotheker abgewälzt, obwohl dieser nicht einmal die Diagnose kennt. Dies sei ein für die Apotheken unzumutbarer Vorgang.
Es sei zudem völlig unverständlich, dass Hermann den Vorwurf erhebe, die Arzneimit-telhersteller würden geradezu vorsätzlich nach Schlupflöchern suchen, um dem Sozialsystem zu schaden. Gerade die deutschen Generikaunternehmen entlasten Jahr für Jahr die Kassenausgaben im zweistelligen Milliardenbereich. Die Hersteller investieren nicht nur in die Entwicklung neuer, auch schwierig herzustellender generischer Wirkstoffe, sondern geben auch viel Geld dafür aus, damit ihre Arzneimittel eine Zulassung nach deutschem Recht und Gesetz erhalten. Auf dieser Grundlage ist auch ihre Verpflichtung zur Produkthaftung geregelt. Es darf doch wohl kein Zweifel daran bestehen, dass sich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie die AOK ebenfalls an diese gesetzlichen Vorschriften halten muss. Noch leben wir nicht in einem Krankenkassenstaat, in dem es nur noch um rein fiskalische Interessen geht, so Schmidt. Er forderte Ärzte und Apotheker auf, die Industrie in dieser Kernfrage der Arzneimittelsicherheit und des Patientenschutzes zu unterstützen. Diese Güter sind zu wertvoll, um auf dem Altar der Einsparungen geopfert zu werden.