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AOK fordert erweiterte Ausschreibungskriterien für Rabattverträge
Bauernfeind: „Die Koalition ist auf dem richtigen Weg, doch wir möchten mit unseren Möglichkeiten die Verfügbarkeit von Arzneimitteln steigern dürfen“

PRESSEMITTEILUNG – AOK BADEN-WÜRTTEMBERG

Stuttgart – „Wir begrüßen, dass die Verhandlungspartner der künftigen Ampelkoalition das wichtige Thema Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Koalitionsvertrag aufgegriffen haben“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der Verhandlungsführer der bundesweiten Ausschreibungen der Arzneimittelrabattverträge der AOK-Gemeinschaft wünscht sich darüber hinaus jedoch einen größeren Handlungsspielraum für die Gestaltung generischer Arzneimittelausschreibungen: „Die Politik sollte darauf hinwirken, dass wir mit unseren Möglichkeiten die Verfügbarkeit von Arzneimitteln steigern dürfen. Robuste Lieferketten müssen ein mögliches Ausschreibungskriterium werden. Dafür muss sich die künftige Bundesregierung europapolitisch starkmachen“, so Bauernfeind weiter.

Die Koalition komme den gesetzlichen Krankenkassen auch über die Vorhaben entgegen, das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) weiterzuentwickeln und die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise zu stärken. Bauernfeind begrüßte zudem die Absicht zur Geltung des verhandelten Erstattungspreises künftig schon ab dem siebten Monat nach Markteintritt. Die unverändert hohe Bedeutung der Rabattverträge des generischen Marktes tangiere das jedoch nicht, unterstreicht AOK-Chef Bauernfeind. „Die Koalitionäre haben sich mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz eine effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten auf ihre Aufgabenliste geschrieben. Die Bedeutung der Bevorratung betonen wir seit langer Zeit.“ Im Zuge der Corona-Krise hat die AOK-Gemeinschaft die Bevorratungspflicht ihrer Vertragspartner noch einmal verschärft. Als Absicherung gegen Produktions- und Lieferausfälle müssen die Hersteller inzwischen dauerhafte Arzneimittelreserven für drei Monate anlegen. Erst im letzten Vertragsquartal darf diese Reserve aufgebraucht werden.

Johannes Bauernfeind: „Die Rabattverträge sind ein Garant für Versorgungssicherheit. Lieferschwierigkeiten gibt es in erster Linie als Folge von Problemen in den Produktionsstätten, aber auch wegen intransparenter Lieferketten. Die AOK setzt sich daher für ein vollwertiges Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen über Lieferengpässe ein. In diesem Kontext unterstützen wir auch die Initiative des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das mit KI-Ansätzen ein erweitertes Lieferengpassmanagement anstrebt. Wir hatten das BfArM ja schon vor Jahren als Trustcenter gegen Lieferengpässe ins Gespräch gebracht.“

Positionspapier der AOK zur Stärkung der Liefersicherheit: www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/positionen/positionspapiere.pdf

Die AOK Baden-Württemberg versichert über 4,5 Millionen Menschen im Land und verfügt über ein Haushaltsvolumen von über 20 Milliarden Euro.

Informationen zur AOK Baden-Württemberg unter: www.aok.de/bw