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AOK-Ermittlungsteam deckt über 1.300 Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen auf
Bestätigt sich der Verdacht der Abrechnungsmanipulation, schaltet das AOK-Ermittlungsteam die Staatsanwaltschaft ein und fordert die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens ein. Foto: AOK/Colourbox/hfr.

AOK-Ermittlungsteam deckt über 1.300 Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen auf

Pressemitteilung

AOK-Verwaltungsrat fordert konsequentes Vorgehen mit aller Härte des Gesetzes

Kiel – Korruption und bewusste Falschabrechnungen im Gesundheitswesen haben bei der AOK NordWest in den vergangenen zwei Jahren einen Schaden in Höhe von fast vier Millionen Euro verursacht. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2022/2023 hervor, der heute dem AOK-Verwaltungsrat in seiner Sitzung vorgelegt wurde. Aktuell verfolgt das Ermittlungsteam der Krankenkasse über 1.300 Fälle aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. „Die meisten Leistungserbringer rechnen korrekt ab. Aber schon einige wenige schwarze Schafe können ein schlechtes Licht auf den gesamten Leistungsbereich werfen“, sagte Dr. Jürgen Mosler, Leiter des Fachbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK NordWest. Der AOK-Verwaltungsrat forderte, dass gegen die wenigen auffälligen Leistungserbringer konsequent und mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss.

Mehr Ermittlungsfälle nach Corona-Pandemie

Nicht erbrachte Leistungen, gefälschte Rezepte, erfundene Behandlungen, fehlende Qualifikationen oder manipulierte Abrechnungen: Die AOK NordWest setzt den Kampf gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen weiter konsequent fort. Aktuell verfolgt das Ermittlungsteam der AOK NordWest insgesamt 1.362 Fälle aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Das ist ein Anstieg gegenüber dem letzten Tätigkeitsbericht 2020/2021 um 32,8 Prozent. „Wir führen dies auch auf die Corona-Pandemie zurück, da in dieser Zeit unter anderem die Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes ausgesetzt wurden und die Hinweisprüfungen und die Ermittlungen von Neufällen nur verzögert möglich waren“, sagte Dr. Jürgen Mosler, Leiter des Fachbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK NordWest. Das siebenköpfige AOK-Ermittlungsteam arbeitet eng mit anderen Krankenkassen sowie der Kriminalpolizei, den Hauptzollämtern und den Staatsanwaltschaften zusammen. „Bestätigt sich der Verdacht der Abrechnungsmanipulation, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein und fordern die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens ein. Ebenfalls prüfen wir, ob eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner noch möglich ist“, erklärte AOK-Chefermittler Dr. Mosler. 

Konsequentes Vorgehen mit aller Härte des Gesetzes

Der alternierende AOK-Verwaltungsratsvorsitzende und Versichertenvertreter Lutz Schäffer betonte: „Jedes Jahr gehen durch Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen hohe Millionenbeträge verloren. Dieses Geld versickert in dunkle Kanäle und steht damit nicht für die medizinische Versorgung der Versicherten zur Verfügung.“ Hinzu komme, dass die Gesundheit und mitunter sogar das Leben von Versicherten aufs Spiel gesetzt werden, wenn Behandlungen ohne die erforderliche Qualifikation durchgeführt würden. „Deshalb muss gegen die wenigen auffälligen Leistungserbringer konsequent und mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden“, sagte Schäffer. 

Um den Betrugsfällen noch intensiver nachzugehen, forderte Johannes Heß, alternierender AOK-Verwaltungsratsvorsitzender und Arbeitgebervertreter, mehr Spezialeinheiten der Polizei und die bundesweit flächendeckende Einführung von speziellen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich ausschließlich mit Wirtschaftskriminalität im Gesundheitswesen befassen. „Eine Zuständigkeitskonzentration im Bereich des Abrechnungsbetrugs wird bislang nicht priorisiert. Das sollte künftig geändert werden“, sagt Johannes Heß. In Schleswig-Holstein und wenigen anderen Bundesländern wie Bayern oder Hessen habe sich die Einrichtung solcher Schwerpunktstaatsanwaltschaften bewährt.

Gefälschte Abrechnungen von Pflegediensten  

Bei den meisten Fällen von Betrug haben erneut gefälschte Abrechnungen eine Rolle gespielt. Oft haben zum Beispiel Pflegedienste in Schleswig-Holstein Leistungen abgerechnet, die nie erbracht wurden. Oder die Dienste gaben die Qualifikation ihres Personals falsch an und berechneten zu hohe Kosten. In einigen anderen Fällen haben einzelne Pflegefachkräfte zeitgleich bei mehreren Patienten und an unterschiedlichen Orten Leistungen erbracht (Tatbestand des „Beamens“). Hier forderte die AOK NordWest sämtliche entstandene Schäden zurück.

Verband- und Wundmaterial in großen Mengen zu Unrecht abgerechnet

In einem weiteren Fall wurden durch einen Leistungserbringer in Schleswig-Holstein Verband- und Wundmaterial in großen Mengen abgerechnet, wovon aber nur ein Teil an die Versicherten weitergeleitet wurde. Der entstandene Schaden konnte zwischenzeitlich reguliert werden.

Manipulierte Behandlungsdaten in Physiotherapiepraxis

In einer Physiotherapiepraxis in Schleswig-Holstein wurden Behandlungsdaten und Unterschriften von Versicherten auf den Heilmittelverordnungen durch die Praxis manipuliert und insgesamt mehr Leistungen abgerechnet, als tatsächlich erbracht wurden. Der entstandene Schaden von fast 65.000 Euro wurde vom AOK-Ermittlungsteam zurückgefordert. 

AOK fordert gesetzliche Änderung und Nutzung von KI  

Außerdem fordert die AOK klare datenschutzrechtliche Regelungen, um potentiellen Betrugsfällen noch intensiver nachgehen zu können. „Im Zeitalter der Digitalisierung könnte auch durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellen Lernens Fehlverhalten im Gesundheitswesen verhindert werden. Im Zuge von Ermittlungen sollte es künftig zudem ermöglicht werden, dass die Sozialversicherungsträger relevante Daten direkt untereinander austauschen dürfen und Abrechnungsbetrug und Korruption damit noch besser aufgedeckt werden könnten“, so Dr. Mosler.

Geldrückflüsse aus allen Leistungsbereichen

Die Geldrückflüsse von insgesamt rund 3,8 Millionen Euro in den vergangenen zwei Jahren setzen sich durch erfolgreiche Rückforderungen in den folgenden wesentlichen Bereichen zusammen: Arznei- und Verbandsmittel (2,3 Millionen Euro), Häusliche Krankenpflege (636.000 Euro), ärztliche Leistungen (328.000 Euro), versichertenbezogene Leistungen (281.000 Euro), Heilmittel (110.000 Euro) und zahnärztliche Leistungen (72.000 Euro).