Berlin – Falschaussagen werden auch durch Wiederholungen nicht richtig dies trifft auch auf die jüngsten Äußerungen von Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zu. Hermann legt das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) nach Gutdünken aus und liegt damit bewusst falsch. Seit dem 1. Januar 2011 profitiert auch die AOK in Baden-Württemberg bereits von einem höheren Zwangsabschlag der Apotheker, die 200 Millionen Euro zusätzlich an die Kassen abführen müssen. Gleichwohl versucht die AOK nun, andere patientenfreundliche Regelungen des AMNOG zu umgehen.
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): Die AOK Baden-Württemberg ist anscheinend erst jetzt aus dem Winterschlaf erwacht. Wenn Herr Hermann die neue Regelung als im Grundsatz sinnlos bezeichnet, mag das sein gutes Recht sein. Aber er kann und darf dies nicht auf dem Rücken von uns Apothekern und den Patienten austragen. Wenn er zudem mit unwahren Behauptungen hantiert, zeugt das von der Schwäche seiner Argumente. Anstelle der permanenten Verunsicherung von Patienten hätte Hermann seiner Informationspflicht nachkommen müssen.
Becker: Wir fordern Herrn Hermann und alle Krankenkassen auf, endlich die Rabattverträge offen zu legen und damit die Tür für Fairness, Transparenz und eine zuverlässige und kostengünstige Versorgung der Menschen zu öffnen. Alles andere ist und bleibt Augenwischerei. Schluss mit der flächendeckenden Des- und Falschinformation von Patientinnen und Patienten.
Anstelle immer neuer Verunglimpfungen einzelner Kassenfürsten setzt der DAV immer noch auf eine patientenfreundliche Lösung, die im Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband kurzfristig gefunden werden muss. Becker: Es ist höchste Zeit, dass die Kassen ihr Handeln an den Interessen der Menschen ausrichten. Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de.