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AOK begrüßt Pläne für neue Packungsgrößenverordnung

Tricksereien mit Arzneimittelpackungen beenden

Stuttgart, 26.07.2010 – Die AOK unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, Lücken bei der Regelung der Packungsgrößen für Arzneimittel zu schließen. „Es wird höchste Zeit, dass der Wildwuchs mit 49, 56, 98 oder 100 Tabletten in einer Packung geregelt und die therapeutische Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt wird“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft für die Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Montag (26.07.2010) in Stuttgart. Die Ablehnung der vier großen Pharmaverbände gegen die Neuregelung ändere nichts daran, dass der Gesetzgeber hier auf dem richtigen Weg sei, so Hermann.

„Die AOK begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Novelle der Packungsgrößenverordnung unmissverständlich regelt, welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen (N1, N2, N3) in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden dürfen“, sagt Hermann. „So herrscht abschließend Klarheit für alle Beteiligten und so werden vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge beendet.“

Bislang dürfen Pharmaunternehmen Arzneimittelpackungen mit beliebigem Inhalt anbieten, solange sie bestimmte Höchstmengen einhalten. Dies führt zu teils exotischen Stückzahlen. „Die Hersteller wollen verhindern, dass ihr Präparat in der Apotheke gegen eine geringfügig abweichende Packung ausgetauscht werden kann“, erläutert Hermann den Hintergrund der Strategie. „Angefangen hat es mit den Anbietern von Originalpräparaten, die ihr Medikament nach Ablauf des Patentschutzes gegen den Austausch durch ein Nachahmerpräparat schützen wollten.“

Nach der Einführung der Arzneimittelrabattverträge für Generika seien die Anbieter von Nachahmerprodukten diesem schlechten Beispiel gefolgt, um den Austausch gegen die Produkte der Rabattvertragspartner der Kassen zu umgehen. Hermann: „Das verunsichert die Ärzte beim Verschreiben und führt immer wieder zu erheblichen Problemen in den Apotheken. Das Erfolgsmodell Arzneimittelrabattverträge wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Die Solidargemeinschaft der Kassen muss mehr Geld für Arzneimittel ausgeben als nötig, und nicht zuletzt werden insbesondere die kleineren und mittelständischen Vertragspartner der Krankenkassen wirtschaftlich weiter an den Rand gedrängt.“

Hinweis für die Redaktionen: Weitere Hintergrundinfos sind unter http://www.aok-bw-presse.de eingestellt.