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AOK Bayern verteilt Einsparungen der Rabattverträge teilweise an Apotheken

AOK Bayern

Berlin – Zur Umsetzung der neuen Rabattverträge haben die AOK Bayern und der Bayerische Apothekerverband einen so genannten Compliance-Bonus vereinbart, der in Höhe von bis zu einem Euro pro abgegebenem rabattierten Arzneimittel an die Apotheken gezahlt werden soll. Hierzu erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt:

„Mit dem Vertrag gesteht die AOK Bayern zu, dass ihren Versicherten die neuen Rabattarzneimittel „schmackhaft“ gemacht werden müssen. Die Kasse geht also selbst davon aus, dass ihre Versicherten die von ihr kontrahierten Arzneimittel nicht ohne weiteres akzeptieren. Sie instrumentalisiert damit die 3.000 bayerischen Apotheken, die pro abgegebenem Rabattvertragsarzneimittel zusätzlich zum Apothekenzuschlag eine gesonderte Vergütung erhalten. Damit verstoßen die Beteiligten unserer Meinung nach gegen das Heilmittelwerbegesetz, das die Gewährung und die Annahme von Zuwendungen für die Abgabe eines bestimmten Arzneimittels ausdrücklich verbietet. Hier wird mit viel Geld ein offensichtlich stotterndes System auf Kosten des AOK-Versicherten geschmiert.

Überdies ist die Bezeichnung „Compliance-Bonus“ ein Etikettenschwindel, denn der AOK geht es einzig und allein um die zügige Realisierung von Einsparungen aus den Rabattverträgen. Es geht ihr also schlicht und einfach um Geld. Die Compliance betrifft hingegen die Therapietreue des Patienten, der seine Medikamente nach Maßgabe des Therapieplans regelmäßig und pünktlich einnehmen soll. Gerade die Therapietreue der Patienten wird nach Einschätzung vieler Ärzte und Apotheker durch rabattvertragsbedingte Medikationsumstellungen erheblich beeinträchtigt. Dadurch verschlechtert sich nicht nur die Therapiequalität, sondern es entstehen durch steigenden Versorgungsbedarf auch höhere Kosten. Therapietreu sind Patienten aber nur dann, wenn sie dem Arzneimittel und natürlich auch ihrem Arzt und Apotheker vertrauen. Dieses Vertrauen wird empfindlich gestört, wenn der Patient davon ausgehen muss, dass ihm sein Apotheker primär deshalb ein neues Arzneimittel gibt, weil er dafür zusätzliches Geld erhält.

Es gibt keinen Zweifel daran, dass Rabattverträge ohne das Engagement der Apothekerschaft nicht umgesetzt werden können. Die Apotheker schultern nicht von ungefähr auch die Hauptlast der Transaktionskosten. Sie haben ihren Bei-trag mit mindestens 650 Millionen Euro beziffert. Ich verstehe, dass sie eine gewisse finanzielle Kompensation für ihren Mehraufwand suchen. Der Weg, den sie eingeschlagen haben, ist jedoch nicht nur rechtlich ein Irrweg.

Offenkundig erwartet die AOK, dass die bayerischen Apotheken vor dem Hintergrund zu erwartender Boni noch stärker auf die Ärzte einwirken sollen, ihrerseits nur noch Rabattvertragsmedikamente zu verordnen – auch in den Fällen, in denen sie dies bislang aus medizinischen Gründen nicht getan haben. Ein Bonus, der pekuniären Erwägungen Vorrang vor medizinischen Aspekten einräumt, schafft kein Vertrauen, er gefährdet es vielmehr. Ich hoffe, dass das schlechte bayerische Beispiel nicht Schule macht.“

Zum Hintergrund: Der Vertrag über die Zahlung der Compliance Boni wurde für die Zeit von Juni bis Dezember 2009 abgeschlossen. Laut Zahlen der Marktforschungsinstitute werden in diesen sieben Monaten etwa 9 Millionen Arzneimittel mit einem der 63 Wirkstoffe verordnet, für die die AOK Rabattverträge abgeschlossen hat. Geben die Apotheken – wie von der AOK erwartet, in 70 Prozent der Fälle ein Rabattprodukt ab, erhalten sie dafür Boni in Höhe von insgesamt von bis zu 6,3 Millionen Euro. Auf jede der rund 3.000 bayerischen Apotheken kommt damit also ein zusätzlicher Geldsegen von 2.100 Euro zu.