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AOK Baden-Württemberg fordert Stärkung von Patientenrechten

Behandlungsfehler: Jeder fünfte Verdacht bewahrheitet sich

Stuttgart – Um rund 1.500 Fälle vermuteter Behandlungsfehler hat sich die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 gekümmert, sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Die Steigerung führt der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, vor allem darauf zurück, dass zunehmend mehr Versicherte darüber Bescheid wissen, dass ihre Krankenkasse sie umfänglich unterstützt, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht: „Wir verstehen uns als Anwalt unserer Versicherten und nehmen diese Rolle sehr ernst. Tatsächlich bewahrheitete sich 2016 mehr als jeder fünfte Verdachtsfall. Die neutralen fachärztlichen Gutachter sahen in 21 Prozent der untersuchten Fälle tatsächlich einen Behandlungsfehler“, konstatiert Hermann.

Ein Behandlungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn eine durchgeführte medizinische Maßnahme nicht dem wissenschaftlichen Standard entspricht. Damit kann die Falschdiagnose durch einen Arzt ebenso gemeint sein wie ein in einer Operationswunde vergessener Tupfer. Wenn zu den gesundheitlichen Sorgen auch noch die Belastung durch einen Rechtsstreit kommt, fühlen sich die meisten Patientinnen und Patienten überfordert. Die Betroffenen haben einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Behandlungsfehler einen gesundheitlichen Schaden verursacht hat. Den Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden müssen jedoch grundsätzlich die Patienten beweisen. „Ob sie in ihrer Situation die Kraft dazu aufbringen können, ihre Ansprüche einzufordern, ist eine andere Frage“, beschreibt AOK-Chef Hermann das Dilemma der Geschädigten. Spezialisierte Serviceteams der AOK Baden-Württemberg unterstützen Versicherte daher, indem sie auf Wunsch und mit dem Einverständnis der Betroffenen die erforderlichen Patientenunterlagen anfordern.

Erhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, werden neu­trale fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wird den Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Besonders oft müssen sich von der AOK beauftragte Fachgutachter mit Fällen aus der Orthopädie oder der Unfallchirurgie beschäftigen: 23 Prozent der erstellten Gutachten stammten im Jahr 2016 aus diesen Fachgebieten. Dahinter folgt mit 18 Prozent die Allgemeine Chirurgie; Zahnheilkunde und Innere Medizin waren mit 13 beziehungsweise 12 Prozent betroffen.

Anlässlich des Tags der Patientensicherheit fordert Hermann von der Politik eine gerechtere Verteilung der Beweislast: „Wir sehen es als zielführend an, wenn die Beweisführung bei Behandlungsfehlern im Sinne der Versicherten erleichtert wird. Überwiegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Behandlungsfehler ursächlich war für einen gesundheitlichen Schaden, sollte dies zukünftig als Beweis ausreichend sein.“

Faktenbox “Behandlungs- und Pflegefehler” (pdf-Dokument)