Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Anstieg von Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen

Nur effektive Kontrollen garantieren wirksamen Jugendschutz

Berlin – Anlässlich immer neuer Fälle von Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die gestiegene Anzahl von Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen zeigt, dass gegen exzessiven Alkoholkonsum entschieden vorgegangen werden muss. Die Anzahl alkoholbedingter Krankenhausaufenthalte hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt.

Je eher die Jugendlichen Alkohol konsumieren, desto größer ist die Gefahr, dauerhafte körperliche und geistige Schäden zu erleiden. Es ist Aufgabe des Staates, alles zu tun, um vor allem Kinder und Jugendliche vor solchen Gefahren zu schützen.

Dazu ist nicht nur eine Stärkung der Präventions- und Aufklärungsarbeit notwendig, sondern auch eine Intensivierung der Kontrollen in Gasthäusern, Tankstellen, auf Festen und im Einzelhandel.

Um die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes effektiv durchzusetzen und dadurch Kinder und Jugendliche zu schützen, ist der Einsatz jugendlicher Testkäufer sinnvoll. Der Gesetzentwurf von Ministerin von der Leyen ist daher zu begrüßen. Die geäußerte Kritik verschiedener Verbände ist unverständlich, zumal der Einsatz jugendlicher Testkäufer bereits heute schon möglich ist und auch praktiziert wird. Testkäufer werden von zahlreichen Fachleuten, Polizei und Kinderhilfe als wichtiger Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz in Deutschland bewertet. Jugendliche, die entsprechend vorbereitet sind, nehmen keinen Schaden, wenn sie dabei helfen, einen Verkäufer zu überführen, der gegen Gesetze verstößt. Sie sollten jedoch ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben und nur in Absprache zwischen Eltern, Polizei und Jugendamt eingesetzt werden.