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Anleitung zum Verfassen einer Patientenverfügung

Damit im Ernstfall der richtige Wille geschieht

Düseldorf – Ein schwerer Unfall, Krankheit oder Hinfälligkeit im Alter sind Schicksals­schläge, die Menschen völlig handlungsunfähig machen können. Von einem Tag zum anderen ist es dann nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu fällen. Damit andere im Sinne eines Kranken oder Sterbenden handeln können, ist es sinnvoll, beizeiten eine Patienten­verfügung aufzusetzen. Wer im Ernstfall lebensverlängernde Maßnah­men wie Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließen möchte, sollte dies darin vorsorglich schriftlich dokumentieren. Wie eine Verfü­gung verfasst werden sollte und weshalb eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ratsam ist, erläutert der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale NRW. Auf rund 140 Sei­ten liefert das Buch das nötige Hintergrundwissen, Praxisbeispiele und konkrete Formulierungshilfen. Die Lektüre hilft zudem dabei, sich umsichtig mit dem Thema Sterben zu beschäftigen.

Der Ratgeber „Patientenverfügung“ ist für 7,90 Euro in jeder Beratungs­stelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann das Buch auch bestellt werden.

Bestellmöglichkeiten: Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf Tel: (02 11) 38 09-555, Fax: (02 11) 38 09-235, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: www.vz-ratgeber.de