Berlin – Anlässlich der Anhörung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. November 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Mit dem NotfallGesetz soll die Notfallversorgung endlich sinnvoller strukturiert und dringend benötigte Ressourcen und Fachkräfte entlastet werden. Die neuen Integrierten Notfallzentren (INZ), eine umfassendere und digital assistierte notdienstliche Akutversorgung und die Zusammenlegung der Notrufnummern 116117 und 112 sind dabei wichtige Bausteine der Reform.
Gut: Einheitlicher Leistungsanspruch auf medizinische Notfallrettung
Gut ist, dass im Gesundheitsausschuss nun noch rettungsdienstliche Regelungen im Gesetz aufgenommen werden sollen. So soll im SGB V ein einheitlicher Leistungsanspruch der Versicherten auf medizinische Notfallrettung definiert werden. Es wird klar umrissen, wann ein medizinischer Notfall vorliegt und welche Bereiche – Notfallmanagement, die notfallmedizinische Versorgung und den Notfalltransport – dieser umfasst. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Versicherten in Bezug auf die Kostenübernahme von Krankentransporten und Krankenfahrten präziser gefasst. Die Gesundheitsleitstelle (das Gesetz spricht von Gesundheitsleitsystemen) kann damit auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen oder in ein Integriertes Versorgungszentrum disponieren. Damit soll erreicht werden, dass Bagatellfälle nicht mehr wie bisher standardmäßig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden, sondern in die für sie passende Versorgungseinrichtung.
Wichtig: Bundesweite Verpflichtung zum Aufbau von Gesundheitsleitsysteme
Aus Sicht der Ersatzkassen kann die Notfallreform nur gelingen, wenn die gefundenen Regelungen verbindlicher gestaltet werden. Die Ersatzkassen schlagen deshalb vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beauftragen, einheitliche Qualitätsanforderungen für die Notfallrettung zu entwickeln. Ein dafür vorgesehener neue Qualitätsausschuss ist nicht erforderlich. Außerdem muss unbedingt der grundsätzliche Fehler im Gesetz beseitigt werden, dass ein Gesundheitsleitsystem nur entstehen kann, wenn die Träger der Rettungsleitstellen – also die Kommunen – dies wollen. Ohne eine bundesweite Verpflichtung, Gesundheitsleitsysteme aufzubauen, besteht die Gefahr, dass die wichtigsten Elemente der Reform ins Leere laufen.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.