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Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen

Keine Überregulierung der medizinischen Forschung

Berlin – Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Im Gesundheitsausschuss hat gestern Nachmittag eine umfangreiche Anhörung mit über 40 Fachverbänden und Organisationen, stattgefunden.

Der Bedarf einer gesetzlichen Regelung wurde durch die Anhörung bestätigt. Allerdings enthält der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Ansicht vieler Sachverständiger zu viele Details, die entweder schon in anderen Gesetzen geregelt sind oder die nicht gesetzlich geregelt werden müssen.

Einige Punkte kristallisierten sich als wesentlich heraus. Als elementar wurde eine ausreichende und umfassende Beratung vor der Durchführung von genetischen Untersuchungen gesehen. Unabdingbar ist das Recht auf Nichtwissen. Für den Bereich der prädiktiven Gendiagnostik sind eindeutige Regelungen zu schaffen.

Die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung ist abzulehnen. Vorgeschlagen werden bürokratische und forschungsfeindliche Regelungen, die den medizinischen Fortschritt behindern und einen raschen Zugang der Patienten zu innovativen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten verwehren.

Die Union wird zusammen mit ihrem Koalitionspartner einem eigenen Gesetzentwurf ausarbeiten. Neben den von den Sachverständigen thematisierten Punkten ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wichtig, dass ungeprüfte Gentest nicht auf den Markt kommen dürfen und dass der Patientenschutz für im Internet angebotene Tests gewährleistet ist.