Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


„Anhaltende Vorbehalte gegenüber Cannabisblüten nicht nachvollziehbar“: Dr. med. Julian Wichmann, CEO Algea Care, zum aktuellen G-BA-Beschluss
Dr. med. Julian Wichmann, CEO Algea Care

„Anhaltende Vorbehalte gegenüber Cannabisblüten nicht nachvollziehbar“: Dr. med. Julian Wichmann, CEO Algea Care, zum aktuellen G-BA-Beschluss

KOMMENTAR

Frankfurt am Main – „Am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Richtlinie für die Versorgung mit Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen erlassen. Gerade aufgrund der vorherigen Veröffentlichung teils gravierender Änderungsvorschläge war diese Entscheidung mit Spannung erwartet worden. Mein Fazit: Der G-BA und die Krankenkassen in Deutschland haben weiterhin beim Thema Cannabisbehandlung nicht nachvollziehbare Vorbehalte hinsichtlich der Einnahme in Form von getrockneten Blüten. Die vom G-BA erwähnte Vorgabe, Fertigarzneimittel dem Einsatz von Blüten grundsätzlich vorzuziehen, ist aus ärztlicher Sicht in Anbetracht der tagtäglichen Therapieerfolge fragwürdig. Unsere mehrjährige Behandlungserfahrung hat gezeigt, dass der Einsatz von Cannabisblüten häufig zu einer besser steuerbaren Symptomlinderung führt, da Dosierung und Einnahmefrequenz genauer an das individuelle Patientenprofil angepasst werden können.

Die umfassende ärztliche Dokumentation insbesondere des Therapiebeginns ist auch unserer Ansicht nach essenziell, um in Kombination mit regelmäßigem Patientenkontakt den Therapieerfolg engmaschig zu kontrollieren und Nebenwirkungen zu vermeiden.

Wir hoffen, dass die Bestätigung der Relevanz der Cannabisbehandlung durch den G-BA zu einer Intensivierung der Forschungsbemühungen, damit zu mehr Evidenz und langfristig zu einer Einbringung in ärztliche Leitlinien führt. Insbesondere durch den Bund geförderte, flächendeckende Versorgungsangebote bleiben dringend notwendig.“