Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung eines Jugendschutz-Aktionsprogramms der deutschen Tankstellen-Verbände erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Eichhorn MdB:
Freiwillige Selbstverpflichtungen zum Schutz der Jugend sind grundsätzlich zu begrüßen, wenn sie konkrete Maßnahmen beinhalten, die den illegalen Alkoholkauf durch Jugendliche verhindern. Warnsignale an Kassen, die ertönen, wenn Alkohol verkauft wird und eine bessere Schulung des Personals sind dabei sinnvolle Schritte.
Sie ersetzen jedoch nicht die dringend notwendigen regelmäßigen Kontrollen, bei denen sich der Einsatz von Testkäufern bewährt hat. Sollten die Kontrollen zeigen, dass die Selbstverpflichtungen der Tankstellen-Branche nicht zum Erfolg führen und Kindern und Jugendlichen weiterhin Alkohol verkauft wird, sind die Länder aufgefordert, gesetzliche Schritte zu unternehmen.
Da Autofahren und Alkoholkonsum nicht zusammengehören, sollte über eine generelle Beschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen nachgedacht werden. Das Vorhaben Baden-Württembergs, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen in den Nachtstunden zu verbieten, ist richtig. Denn: Alkohol gehört weder zum Autofahren noch in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Alkohol ist vielfach die Ursache für Verkehrsunfälle. Es ist zugleich ein Zellgift, das dem Nervensystem Heranwachsender großen Schaden zufügen kann.
Gegen illegalen Alkoholverkauf an Kinder und Jugendliche muss daher entschieden vorgegangen werden.