Berlin – Der Bundestag wird heute voraussichtlich das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) verabschieden. Zielvereinbarungen für Biosimilars wurden nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, obwohl sie im Pharmadialog als sinnvolles Instrument identifiziert wurden, um Biosimilars stärker in die Versorgung zu bringen und damit das Gesundheitssystem nachhaltig zu entlasten.
Allein von 2016 bis 2018 laufen Biopharmazeutika mit einem Umsatzvolumen von 1,3 Milliarden Euro1 auf dem deutschen Markt aus dem Patent. Und die Pipelines der Hersteller sind – insbesondere in der Onkologie und Immunologie – gut gefüllt. Doch die bisherigen Verordnungsanteile der verfügbaren Biosimilars zeigen deutlich: Das Potenzial wird bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Verordnungsanteil für biosimilares Infliximab, schwankt beispielsweise zwischen den KV-Regionen um rund 45 Prozentpunkte (62 Prozent in Westfalen-Lippe, 17 Prozent in Sachsen)2.
„Diese enormen regionalen Unterschiede bei den Verordnungsanteilen der Biosimilars lassen sich medizinisch nicht erklären. Hier werden vielmehr im großen Stil Versichertenbeiträge „verschenkt“. Insofern wären Zielvereinbarungen der richtige Weg gewesen, um auf regionaler Ebene einen Dialog zwischen Krankenkassen und KVen anzustoßen und die möglichen Einsparungen der Biosimilars für das Gesundheitssystem auch tatsächlich zu nutzen“, so Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. „Wer eine solche Gelegenheit versäumt, bei gleicher Versorgungsqualität signifikante Einsparungen im Gesundheitssystem zu realisieren, kann sich nicht glaubwürdig an anderer Stelle über Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln beklagen.“
1 INSIGHT Health, Der Berechnung wurden die Umsätze anhand der abgerechneten ambulanten GKV-Verordnungen von Fertigarzneimitteln zu den Abgabepreisen des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) zugrunde gelegt.
2 probiosimilars.de/publikationen/marktdaten/biosimilar-marktdaten-dezember-2016/
Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der Biosimilarunternehmen in Deutschland. Sie steht allen Unternehmen offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen und für die Versorgung bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.