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BPI zur Verbändeanhörung AMNOG: Erosion des Verhandlungsverfahrens verhindern

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Berlin – Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) warnt davor, die mit dem AMNOG eingeführten Erstattungsbetragsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer zu schwächen. „Wenn Innovationen auf Verdacht bereits direkt nach der Zulassung Kassenpatienten nicht mehr zur Verfügung stehen, werden viele Menschen zukünftig auf eine moderne Arzneimittelversorgung verzichten müssen“, so BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Laut Referentenentwurf zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz soll der G-BA dazu legitimiert werden, Innovationen noch vor Beginn der Preisverhandlungen von der Versorgung auszuschließen.

Das AMNOG sieht aus gutem Grund eine Zweiteilung bei der Findung der Erstattungsbeträge vor: Über den Zusatznutzen im Verfahren der frühen Nutzenbewertung entscheidet der G-BA – aber der Erstattungsbetrag für ALLE potentiellen Patienten ist Verhandlungssache zwischen pharmazeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenverband. „Diese Logik muss gelten und die Preise müssen in einem fairen Verfahren verhandelt werden können“, fordert Fahrenkamp. Vor den Karren des GKV-SV dürfe man sich nicht spannen lassen: „Ansätze des Spitzenverbandes, eine immer größere Anzahl von möglichen Verhandlungsinhalten „vor die Klammer zu ziehen“, in den G-BA zu verlagern und damit den Verhandlungen zu entziehen, sind nicht im Patientensinne“, so Fahrenkamp. „Die vorgeschlagene Regelung öffnet Tür und Tor dafür, dass neue Arzneimittel von vornherein für bestimmte Patienten nicht verordnet werden dürfen. Das sollte unbedingt korrigiert werden, bevor der Gesetzesentwurf ins Bundeskabinett eingebracht wird. Es muss sichergestellt werden, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit eines AMNOG-Arzneimittels ausschließlich und abschließend im Verhandlungsverfahren gelöst wird.“