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“AMG-Novelle: Vergaberechtswidrige Rabattverträge werden unwirksam”

Pressemitteilung

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat gestern abschließend das “Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften”, die so genannte AMG-Novelle, beraten. Die Novelle setzt europäische Richtlinien zur Pharmakovigilanz, also Maßnahmen zur Überwachung der Arzneimittelsicherheit und zur Arzneimittelfälschungsbekämpfung in deutsches Recht um. Mit der AMG-Novelle wird zudem klargestellt, dass Rabattverträge, die nicht mit dem Vergaberecht zu vereinbaren sind, unwirksam werden.

Konkret zielt diese Gesetzesänderung darauf ab, dass ab 2013 nur noch Rabattverträge wirksam sein werden, die nach transparenten Vergabeverfahren zustande gekommen sind, wie es in der Gesetzesbegründung dargelegt wird. Damit werden auch Rabattverträge von Erstanbietern, die diese unmittelbar vor dem Patentablauf und ohne Ausschreibung schließen, die jedoch trotz Patentablaufs und einsetzendem Generikawettbewerb fortbestehen, unwirksam.

“Der Markteintritt eines Generikums schafft eine Wettbewerbssituation, und eine Wettbewerbssituation erfordert eine Ausschreibung”, kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika die Gesetzesänderung. “Das ist eine klare Vorgabe des Vergaberechts, die einen transparenten und preiseffektiven Wettbewerb gewährleisten soll. Denn Erstanbieterverträge sind wettbewerbswidrig, wenn ein Generikum auf den Markt kommt und Preiswettbewerb einsetzen kann. Insofern begrüßt Pro Generika die vom Deutschen Bundestag gewählte Formulierung, die sämtliche Rabattverträge erfasst, die gegen das Vergaberecht verstoßen”, so Bretthauer abschließend.