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AMG-Novelle benachteiligt behinderte Menschen

Stiftung Gesundheit erwartet Verschlechterung der medizinischen Versorgung

Hamburg – Apotheken sollen künftig keine Arzneimittel abgeben dürfen, wenn diese ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben wurden. Das ist eine der Auswirkungen der aktuellen Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG). Die Stiftung Gesundheit kritisiert, dass diese Änderung die medizinische Versorgung von behinderten Menschen beeinträchtigen wird.

Schon bei leichter Mobilitätseinschränkung der Patienten dürfen keine neuen Barrieren aufgebaut werden. „Das Bestreben nach etwas mehr Sicherheit darf nicht die Millionen Menschen benachteiligen, die am ehesten auch der organisatorischen Unterstützung bedürfen. Es steht in Deutschland schon schlecht genug um die Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung“, sagt Dr. Peter Müller, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheit.

Denn Patienten, die beispielsweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können sich nach Inkrafttreten der vierten AMG-Novelle dringend benötigte Arzneien bis auf wenige Ausnahmen nur noch bei einem persönlichen Praxisbesuch verschreiben lassen. Gerade der stellt viele Menschen aber vor etliche Hindernisse: Etwa, weil sie die Praxis nicht selbstständig erreichen können oder diese nicht barrierefrei ist. Außerdem ist fraglich, wie die in strukturschwachen Regionen unabdingbare Telemedizin sinnvoll gestaltet werden kann, wenn der Gesetzgeber die Abgabe von Arzneimitteln ausklammert.

Die gemeinnützige Stiftung Gesundheit setzt sich seit 1996 deutschlandweit für mehr Transparenz, Barrierefreiheit und Patienteninformation im Gesundheitswesen ein. Mehr Informationen auf: www.stiftung-gesundheit.de