Berlin – Mit Beginn des neuen Jahres müssen sich gesetzlich Versicherte auch in der Hauptstadt auf Einschränkungen beim ambulanten Operieren gefasst machen. Denn die Berliner Krankenkassen haben laufende Strukturverträge gekündigt, nach denen operativ tätige Fachärzte bislang einen Punktwert von 4,35 bis 4,5 Cent für ihre hochspezialisierten stationsersetzenden Leistungen erhielten. Diese ohnehin bescheidene Vergütung soll ab 2009 einem bundesweit einheitlichen Punktwert von 4,04 Cent weichen. Der Vorsitzende des Landesverbandes Ambulantes Operieren (LAO) Berlin Dr. Ansgar Pett warnte: Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht! Ohne die Förderung durch Strukturverträge steht das ambulante Operieren in Berlin vor dem Aus.
Verantwortlich für das Scheitern der Vertragsverhandlungen sind nach Auffassung des LAO Berlin weder das Bundes- oder Landesschiedsamt, noch die Verhandlungsführer der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, sondern ausschließlich die Krankenkassen. In einem offenen Brief an die Kostenträger wies Pett darauf hin, dass auch die Krankenhäuser die entstehende Versorgungslücke nicht werden schließen können: Zum einen können sie zu den angebotenen Honoraren erst recht nicht kostendeckend arbeiten, zum anderen haben uns die Klinikchirurgen erst kürzlich in einer Pressemitteilung ihre Solidarität versichert und wollen keine ambulanten Operationen übernehmen.
Der LAO Berlin fordert die Krankenkassen daher auf, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren, die Strukturverträge zu verlängern oder mit der KV Berlin anderweitige Verträge abzuschließen, die ambulantes Operieren zu angemessenen Honoraren ermöglichen. Andernfalls wird der Verband den Operateuren und Narkoseärzten der Hauptstadt empfehlen, ambulante Operationen ab dem 1. Januar 2009 nur noch gegen den Nachweis einer Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse anzubieten. Der LAO Berlin vertraut dabei auch auf die Solidarität der Patienten. In seinem offenen Brief schreibt Pett: Unsere Patienten möchten ihr gesetzlich verankertes Recht auf die freie Wahl ihres Operateurs oder Narkosearztes behalten und werden ebenfalls nicht akzeptieren, dass sie alternativ allenfalls in Krankenhausambulanzen ambulant operiert werden könnten.